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   LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19   

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https://dejure.org/2020,1347
LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19 (https://dejure.org/2020,1347)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.01.2020 - 1 O 254/19 (https://dejure.org/2020,1347)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 1 O 254/19 (https://dejure.org/2020,1347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefahrenquelle umgeknicktes Verkehrsschild

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.08.1999 - 9 U 39/99
    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 13.08.1999 - 9 U 39/99 -, juris), der sich die erkennende Kammer anschließt, haben die für die Sicherung von öffentlichen Straßen und Wegen verantwortlichen Kommunen dafür Sorge zu tragen, dass sich die (öffentlichen) Verkehrsflächen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand befinden, der eine möglichst gefahrlose Nutzung zulässt.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
    Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadensfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 18.12.1998 -9 U 184/98- unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 21.06.1979 - III ZR 58/78, VersR 1979, 1055).
  • BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
    Der straßenrechtlich Verkehrssicherungspflichtige muss sich um die Beseitigung (auch) solcher Gefahren bemühen, wenn ohne sein Zutun durch Naturgewalten oder durch Dritte Hindernisse oder gefährliche Gegenstände auf den Straßenkörper gelangen, wenn dazu auch der - hier unbekannte - Störer, die Polizei oder sonstige Stellen in erster Linie verpflichtet sind (OLG Koblenz, Urt. v. 28.01.2002 - 12 U 1295/00 -, juris; vgl. auch BGH VersR 1957, 109).
  • OLG Koblenz, 28.01.2002 - 12 U 1295/00

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund aus einem städtischen

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
    Der straßenrechtlich Verkehrssicherungspflichtige muss sich um die Beseitigung (auch) solcher Gefahren bemühen, wenn ohne sein Zutun durch Naturgewalten oder durch Dritte Hindernisse oder gefährliche Gegenstände auf den Straßenkörper gelangen, wenn dazu auch der - hier unbekannte - Störer, die Polizei oder sonstige Stellen in erster Linie verpflichtet sind (OLG Koblenz, Urt. v. 28.01.2002 - 12 U 1295/00 -, juris; vgl. auch BGH VersR 1957, 109).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    Auszug aus LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
    Bei innerörtlichen Straßen genügt die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht in der Regel, wenn sie eine monatliche Kontrolle der Fahrbahnoberflächen in solcher Art und Weise durchführt, dass der betreffende Gemeindebedienstete geeignete Möglichkeiten hat, Anhaltspunkte für Schäden zu erkennen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.05.2017 - 4 U 146/16 - vgl. auch Zimmerling in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, juris PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 465 ff. m. zahl. Rspr.-Nachw.).
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