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   LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11   

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https://dejure.org/2015,45934
LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11 (https://dejure.org/2015,45934)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 06.11.2015 - 1 O 296/11 (https://dejure.org/2015,45934)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 06. November 2015 - 1 O 296/11 (https://dejure.org/2015,45934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Stundenlohn bei Schätzung eines Haushaltsführungsschadens

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall - Stundenlohn bei Schätzung eines Haushaltsführungsschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsführungsschadens -Fahrtkosten für Arztbesuche und Schmerzensgeld einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Insoweit besteht Kongruenz mit diesen Leistungen (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1984, Az: VI ZR 117/83, NJW 85 735; Plagemann in Geigel, Der Haftpflichtprozesse, 26. Auflage, Kapitel 30, Rn. 25) und ist der Anspruch daher gemäß § 116 SGB X auf die leistende Berufsgenossenschaft übergegangen.

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, wonach vorliegend nach Kopfteilen gequotelt werden kann (vgI. BGH VersR 1985, 356 [BGH 04.12.1984 - VI ZR 117/83] ).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 22 W 64/08

    Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall: Angemessener Stundensatz für

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Diesen nimmt das Gericht mit 6, 69 EUR für das Jahr 2011 an und bezieht sich insoweit auf die Berechnungen von Nickel/Schwab in SVR 2014, 17, wie sie auch dargestellt sind bei Nickel/Schwab: in Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Schadens-Kfz-Regulierung, 3. Auflage, Kapital 18 Rn 39 ff., hier insbesondere Rn. 47 (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Beschuss vom 29.10.2008, Az. 22 W 64/08, abgedruckt in Juris, dort Rn 4).
  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Der Erstschädiger haftet insoweit für den durch den Zweitunfall eingetretenen Schaden, wenn die Erstverletzung die Schadensanfälligkeit geschaffen oder wesentlich erhöht hat (vgl. BGH NJW 2002, 504 [BGH 20.11.2001 - VI ZR 77/00] ).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Auch wenn eine HWS-Verletzung bei geringen Geschwindigkeitsänderungen nicht generell ausgeschlossen ist (BGH, VersR 2003, 474 [BGH 28.01.2003 - VI ZR 139/02] ), so ist jedoch im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des medizinischen Sachverständigen, der die individuelle Konstitution der Klägerin zugrunde legt, eine entsprechende Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 158/10

    Gesetzlicher Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Im Hinblick auf einen Anspruchsübergang nach 116 SGB X, der bereits zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eintritt (vgl. BGH, st. Rspr., zuletzt NJW 2011, 2357 [BGH 12.04.2011 - VI ZR 158/10] ) fehlt es insoweit auch nicht an der Aktivlegitimation der Klägerin.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    Nach Würdigung aller Gesamtumstände und dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte sich das Gericht nicht die nach § 286 ZPO erforderliche volle Überzeugung im Sinne einer persönlichen Gewissheit, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW 1970, 946 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] ) davon verschaffen, dass der streitgegenständliche Unfall bei der Klägerin zu einer Primärverletzung der Halswirbelsäule oder einem Tinnitus geführt hat.
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Auszug aus LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11
    § 116 SGB X bereits im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung erfolgt, allein beim Leistungsträger liegt (vgl. BGH, NJW 2004, 3324, [BGH 06.07.2004 - VI ZR 266/03] abgedruckt beck-online, dort Ziffer 11, 2a).
  • LG Duisburg, 01.09.2016 - 8 O 212/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz u. Schmerzensgeld aus übergegangenem

    Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten solcher Fahrten hat sich dabei nach gefestigter Auffassung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte an den Bestimmungen über die Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten von Zeugen oder Dritten zu orientieren (etwa OLG Hamm OLGR 1995, 93; LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2015, 1 O 296/11; Grüneberg a. a. O. Rn. 9), jetzt also an § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG.
  • AG Coburg, 26.11.2020 - 12 C 2800/20
    Soweit einem Geschädigten konkrete Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zu erstatten sind, beträgt die Kilometerpauschale 0, 25 Euro (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.9.2018 - 12 U 244/16; LG Darmstadt, Urteil vom 6.11.2015 - 1 0 296/11).
  • AG Amberg, 04.10.2022 - 2 C 369/22

    Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten auch bei Ergänzungsgutachten

    Die angesetzte Kilometerpauschale in Höhe von 0, 30 EUR begegnet keinen Bedenken (§ 287 ZPO), zumal § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG in seiner seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung eine Pauschale von 0, 35 EUR vorsieht und die Rechtsprechung sich bislang überwiegend an dieser Norm hieran orientiert hat (Balke in SVR 2019, 257, 259 m.w.N., LG Darmstadt, Urt. v. 06.11.2015 - 1 O 296/11 = SVR 2016, 62, 64; OLG München, Urt. V. 11.09.2015 - 10 U 1455/13 = NZV 2016, 270 Rn. 35).
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