Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 32/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier verneint) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 72/09
Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung bei Devisentermingeschäften (hier …
Auszug aus LG Wiesbaden, 17.11.2009 - 1 O 32/09
Die Klägerin bevollmächtigte hierzu ihren Onkel, den Zeugen A, der außer der Klägerin auch ihre Tante, Frau B (Parallelrechtsstreit Landgericht Wiesbaden, Az. 1 O 72/09), und die Eheleute C betreute.
- OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 16 U 262/09
Keine Haftung der Bank für Verluste aus Devisenoptionsgeschäften
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17.11.2009 (1 O 32/09) wird zurückgewiesen.das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17.11.2009 - 1 O 32/09 - aufzuheben und festzustellen, dass die Klägerin den mit Schreiben der Beklagten vom 23.01.2009 geforderten Betrag in Höhe von 215.643,43 EUR nebst Zinsen und Gebühren ab dem 24.01.2009 dieser nicht schuldet.
Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 17.11.2019 - 1 O 32/09 |
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