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   LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18   

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LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18 (https://dejure.org/2020,44597)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.12.2020 - 1 O 334/18 (https://dejure.org/2020,44597)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 1 O 334/18 (https://dejure.org/2020,44597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen Kfz und E-Bike

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 09.02.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    a) Die Haftung der Beklagten als Rechtsnachfolger des Erblassers (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 BGB) beruht auf dem Verstoß des Erblassers gegen die ihm als Pedelec-Fahrer obliegende Verpflichtung, das Vorrang- und Vorfahrtsrecht des Klägers auf der L### zu beachten (§§ 10, 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StVO; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2018 - 7 U 44/17 - zit. nach juris; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043ff.).

    Nach diesen in allen Punkten überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen kann ein Sorgfaltspflichtenverstoß des Klägers in Form einer § 1 Abs. 2 StVO nicht genügenden Unaufmerksamkeit (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043, 1045 Rd.31) als Mitursache für das Unfallgeschehen nicht mit der für die Überzeugungsbildung des Unterzeichners erforderlichen Sicherheit (§ 286 Abs. 1 ZPO) bejaht werden.

    Denn der Sorgfaltspflichtenverstoß des Erblassers erscheint in Anbetracht der oben aufgezeigten Weg-Zeit-Zusammenhänge, des linken Handzeichens und des Versuchs, das Pedelec noch rechtzeitig bei Gewahrwerden des Pkw zum Stehen zu bringen, nicht derart gravierend, dass es gerechtfertigt wäre, die Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktreten zu lassen (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1059 unter II.7.a): nur in Einzelfällen bei grob verkehrswidrigem Verhalten; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043, 1046 Rd.38).

  • OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 169/15

    Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Auffahrunfall mit HWS-Distorsion und

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Denn diese Aspekte sind von dem Sachverständigen berücksichtigt worden, ohne dass dies an der attestierten Ausheilung etwas ändert (vgl. demgegenüber den abweichenden Sachverhalt bei OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15 - zit. nach beck.online).

    Denn der Kläger hat bei dem Verkehrsunfall vom 26.06.2015 eine durch das Verhalten des Erblassers verursachte posttraumatische Belastungsstörung und damit eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB erlitten (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18 = NJOZ 2020, 425 = BeckRS 20119, 12676; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15, aaO.; Palandt/Sprau, BGB, 80.Aufl. 2021, § 823 Rd.4; Palandt/Grüneberg, ebenda, Vorb.

    Dieser Betrag rechtfertigt sich in Anlehnung an vergleichbare Fälle, in denen für eine posttraumatische Belastungsstörung Schmerzensgeldbeträge zwischen 12.000,00 EUR und 5.000,00 EUR zugesprochen worden sind (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT beck-online, Stand 30.10.2020, jeweils unter der Rubrik "Entscheidungen Besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen" dort unter "Posttraumatische Belastungsstörung, Ängste und andere psychische Beeinträchtigungen"; etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18, aaO. : 12.000,00 EUR bei dreijähriger PTB aufgrund von Nahtoderfahrungen; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15 - : 8.000,00 EUR bei latenter PTB und körperlichem Dauerschaden; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2016 - 9 U 13/15 - : 5.000,00 EUR bei PTB nach Todesangst durch Schußwaffenbedrohung und 2, 5 monatiger psychotherapeutischer Behandlung).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Zwar oblagen dem Erblassers als auf die Fahrbahn des Klägers einfahrendem Fahrradfahrer nach § 10 Satz 1 StVO besondere Sorgfaltsanforderungen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014 - 4 U 59/13 = NJW-RR 2014, 1056, 1057).

    Denn der Sorgfaltspflichtenverstoß des Erblassers erscheint in Anbetracht der oben aufgezeigten Weg-Zeit-Zusammenhänge, des linken Handzeichens und des Versuchs, das Pedelec noch rechtzeitig bei Gewahrwerden des Pkw zum Stehen zu bringen, nicht derart gravierend, dass es gerechtfertigt wäre, die Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktreten zu lassen (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1059 unter II.7.a): nur in Einzelfällen bei grob verkehrswidrigem Verhalten; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043, 1046 Rd.38).

  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 7 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem wartepflichtigen Radfahrer

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    a) Die Haftung der Beklagten als Rechtsnachfolger des Erblassers (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 BGB) beruht auf dem Verstoß des Erblassers gegen die ihm als Pedelec-Fahrer obliegende Verpflichtung, das Vorrang- und Vorfahrtsrecht des Klägers auf der L### zu beachten (§§ 10, 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StVO; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2018 - 7 U 44/17 - zit. nach juris; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043ff.).

    Denn § 17 Abs. 3 StVG ist im hier vorliegenden Fall eines Verkehrsunfalles zwischen Pkw und Fahrradfahrer nicht anwendbar (OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2018 - 7 U 44/17 = NJW-RR 2018, 410 - 412 = juris Rd.35), so dass es allein auf die Frage des Gewichtes des Verkehrsverstoßes des Erblassers ankommt.

  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 12 U 119/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Denn der Kläger hat bei dem Verkehrsunfall vom 26.06.2015 eine durch das Verhalten des Erblassers verursachte posttraumatische Belastungsstörung und damit eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB erlitten (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18 = NJOZ 2020, 425 = BeckRS 20119, 12676; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15, aaO.; Palandt/Sprau, BGB, 80.Aufl. 2021, § 823 Rd.4; Palandt/Grüneberg, ebenda, Vorb.

    Dieser Betrag rechtfertigt sich in Anlehnung an vergleichbare Fälle, in denen für eine posttraumatische Belastungsstörung Schmerzensgeldbeträge zwischen 12.000,00 EUR und 5.000,00 EUR zugesprochen worden sind (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT beck-online, Stand 30.10.2020, jeweils unter der Rubrik "Entscheidungen Besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen" dort unter "Posttraumatische Belastungsstörung, Ängste und andere psychische Beeinträchtigungen"; etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18, aaO. : 12.000,00 EUR bei dreijähriger PTB aufgrund von Nahtoderfahrungen; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15 - : 8.000,00 EUR bei latenter PTB und körperlichem Dauerschaden; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2016 - 9 U 13/15 - : 5.000,00 EUR bei PTB nach Todesangst durch Schußwaffenbedrohung und 2, 5 monatiger psychotherapeutischer Behandlung).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Die von dem Kläger mit Schriftsatz vom 13.09.2018 erhobene Feststellungsklage ist unzulässig, da die Schadensentwicklung aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall bereits zu diesem Zeitpunkt (vgl. BGH NJW-RR 2016, 759 Rd.6) abgeschlossen war.

    Vielmehr ist es für den Kläger in dieser Situation im Interesse der Verfahrensökonomie zumutbar, im Wege der Leistungsklage ein Urteil zu erwirken, aus dem auch vollstreckt und ein Folgeprozess zur Bezifferung seines Anspruches vermieden werden kann (BGH NJW-RR 2016, 759 Rd.6; Foerste, aaO., § 256 Rd.12 jeweils m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2016 - 9 U 13/15

    Schmerzensgeldanspruch: Todesangst und posttraumatische Belastungsstörung bei

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Dieser Betrag rechtfertigt sich in Anlehnung an vergleichbare Fälle, in denen für eine posttraumatische Belastungsstörung Schmerzensgeldbeträge zwischen 12.000,00 EUR und 5.000,00 EUR zugesprochen worden sind (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT beck-online, Stand 30.10.2020, jeweils unter der Rubrik "Entscheidungen Besondere Verletzungen und Verletzungsfolgen" dort unter "Posttraumatische Belastungsstörung, Ängste und andere psychische Beeinträchtigungen"; etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 12 U 119/18, aaO. : 12.000,00 EUR bei dreijähriger PTB aufgrund von Nahtoderfahrungen; OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2016 - 9 U 169/15 - : 8.000,00 EUR bei latenter PTB und körperlichem Dauerschaden; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2016 - 9 U 13/15 - : 5.000,00 EUR bei PTB nach Todesangst durch Schußwaffenbedrohung und 2, 5 monatiger psychotherapeutischer Behandlung).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.03.2015 - 11 O 86/13

    Kollision eines Personenkraftwagens mit einem eine Fußgängerfurt durchfahrenden

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Die in der zitierten Entscheidung des LG Frankfurt/Oder (DAR 2015, 468f.) beurteilte Überquerung einer über die Fahrbahn führenden Fußgängerfurt ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 2462/20

    Anforderungen an die Feststellungsklage bei Personenschaden

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Soweit die neuere Rechtsprechung darüber hinaus auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Schäden als Begründetheitserfordernis für einen Feststellungsantrag verzichtet (vgl. Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, 38.Edit. 01.09.2020, § 256 Rd.34 m.w.N.), so betrifft dies den hier gerade nicht vorliegenden Fall, dass dem Anspruchssteller bereits ein aus dem Schadensereignis resultierender Vermögensschaden entstanden ist und / oder ein (zulässiger) Feststellungsantrag in einem Rechtsstreit neben einem Leistungsantrag formuliert worden ist (BGH NJW 2018, 1242 Rd.49 = VersR 2018, 120; OLG München, Endurteil vom 07.10.2020 - 10 U 2463/20 = BeckRS 2020, 26133 Rd.5f.).
  • EGMR, 19.07.2012 - 26171/07

    Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch ausbleibende Gewährung

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18
    Allerdings führt die von dem klägerseits gesteuerten Kraftfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr hier gemäß den §§ 9, 18 Abs. 3, 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG und in erweiternder Anwendung von § 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2013, 3225, 3236f. Rd.18 und 20; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26.Aufl. 2020, § 9 StVG Rd.17; Walter in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck.online Großkommentar StVG, Stand 01.09.2019, § 17 StVG Rd.6) zu einer (Mit-) Haftungsquote des Klägers von 20%.
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2020 - 1 U 39/19

    Haftung bei Kollision eines PKW mit einem Fahrradfahrer mit unsicherer Fahrweise

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

  • LSG Bayern, 06.07.2016 - L 2 U 336/14

    Posttraumatische Belastungsstörung - ICD 10 DSM 5

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