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   LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15   

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https://dejure.org/2015,7667
LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15 (https://dejure.org/2015,7667)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 O 39/15 (https://dejure.org/2015,7667)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 O 39/15 (https://dejure.org/2015,7667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO
    1. Begehrt ein Miteigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung der Anzeige einer Wohnung über ein bestimmtes Internetportal und bezieht er sich zur Begründung auf eine dort veröffentlichte Anzeige, wird das Begehren, die Schaltung einer weiteren, ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Miteigentümer einer Wohnung kann Unterlassung einer Werbeanzeige für Vermietung verlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
    Unzulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Unterlassung einer Internetannonce zur Wohnungsvermietung bei bereits anhängigem Klageverfahren wegen anderer gleichlautender Annonce - Streitgegenstandsidentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassung einer Werbeanzeige für Vermietung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet  (BGH, Urt. v. 13.9.2012 - I ZR 230/11, MDR 2013, 417, 418, Tz. 10 m.w.N.  - Biomineralwasser ).  Streitgegenstand im einstweiligen Verfügungsverfahren ist die Zulässigkeit der zwangsweisen Sicherung des Hauptsacheanspruchs ( Mayer , in: BeckOK-ZPO, 15. Edition, Stand: 1.1.2015, § 916 Rn. 8 m.w.N.).

    Die Annahme von Streitgegenstandsidentität steht zudem in Übereinstimmung mit der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung des BGH, nach der in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen ist, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGH, MDR 2013, 417, 418, Tz. 24 - Biomineralwasser ).

  • OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 60/09

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zeitweilige doppelte Rechtshängigkeit des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15
    Die Bestimmung ist jedoch ihrem Sinn und Zweck gemäß, der darin besteht, Prozessökonomie zu sichern und widersprechende Entscheidungen zu vermeiden, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anwendbar (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.11.2009 - 3 U 60/09, GRUR-RR 2010, 266 f.).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 79/09

    "Die letzten 6 Ausverkaufstage"; Irreführung durch Bewerbung einer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.03.2015 - 1 O 39/15
    Zielen ein einstweiliger Verfügungsantrag und ein Hauptsacheantrag nicht auf die Unterlassung einer bestimmten Annonce, sondern auf das Unterbinden von Annoncierungen bestimmter Art, ist Streitgegenstandsidentität gegeben (OLG Köln, Urt. v. 18.9.2009 - 6 U 79/09, GRUR-RR 2010, 250 - Die letzten 6 Ausverkaufstage ).
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