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   LG Bonn, 23.09.2016 - 1 O 400/15   

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https://dejure.org/2016,38124
LG Bonn, 23.09.2016 - 1 O 400/15 (https://dejure.org/2016,38124)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.09.2016 - 1 O 400/15 (https://dejure.org/2016,38124)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. September 2016 - 1 O 400/15 (https://dejure.org/2016,38124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zusammenschaltungsanschlüsse - ICAs - Kostenerstattung - Telekomunikationsnetze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten für eine Netzzusammenschaltung zweier Telekommunikationsnetze; Grundsätze zur Berechnungsweise der Kosten einer Netzzusammenschaltung; Anspruch auf Rückerstattung eines vorprozessual überzahlten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bielefeld, 13.08.2013 - 10 O 80/13

    Neutralitätspflicht einer Aktiengesellschaft (AG) bzgl. ihres Einwirkens auf das

    Auszug aus LG Bonn, 23.09.2016 - 1 O 400/15
    Vor dem Landgericht Bonn - 10 O 80/13 - machte die Klägerin Erstattungsansprüche für das Jahr 2008 anhängig.

    Diese Erwägungen werden gestützt durch die Ausführungen der Beklagten in der Klageerwiderung, ausweislich derer die bereits in der Vergangenheit umgesetzte Praxis der Beklagten, die Anschlusslinie A nicht zu erstatten, in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Bonn - 10 O 80/13 - überhaupt nicht streitig gewesen sei (vgl. Anlagen B12, B13 und B14 zur Klageerwiderung).

  • LG Düsseldorf, 19.07.2019 - 10 O 202/18
    Denn die wechselseitigen Pflichten aus einem Rückgewährschuldverhältnis sind grundsätzlich von jeder Partei an ihrem jeweiligen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu erfüllen (ganz h. M.: z. B. KG Berlin, Beschluss vom 18.02.2016, 2 AR 6/16, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2016, 31 U 257/15, Rn. 65, juris; LG Krefeld, Beschluss vom 02.02.2016, 2 O 371/15, juris; LG Freiburg, Beschluss vom 07.04.2016, 5 O 25/16, juris; LG Dortmund, Urteil vom 28.04.2016, 1 O 400/15, juris; Heinrich, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 29 Rn. 22; Müller-Christmann, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, 50. Ed., Stand: 01.05.2019, § 355 Rn. 38; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 29 Rn. 25, Stichwort "Rückabwicklung").
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