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   LG Duisburg, 18.07.2014 - 1 O 405/13   

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https://dejure.org/2014,27139
LG Duisburg, 18.07.2014 - 1 O 405/13 (https://dejure.org/2014,27139)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18.07.2014 - 1 O 405/13 (https://dejure.org/2014,27139)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 1 O 405/13 (https://dejure.org/2014,27139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht bei Kreditverträgen: Formfehler in Belehrung reicht nicht aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 18.07.2014 - 1 O 405/13
    Auch wenn der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. März 2009 (XI ZR 33/08) entschieden habe, daß die ihrerseits verwendete Klausel den Anforderungen des §§ 355 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht genüge, liege es doch im vorliegenden Fall anders.
  • LG Hamburg, 26.01.2015 - 325 O 299/14

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Landgerichts Duisburg (Urt. v. 18.7.2014 - 1 O 405/13, juris) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 132/15

    Anforderungen an die Deutlichkeit der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des LG Duisburg vom 18.07.2014 (1 O 405/13, www.juris.de) stehe dem nicht entgegen, da die Kundin dort keine Vertragserklärung der Bank vorab erhalten habe.
  • OLG Köln, 08.12.2014 - 13 U 103/14

    Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Rückabwicklung

    Eine solche Aufhebungsvereinbarung - und nicht mehr der ursprüngliche Darlehensvertrag - bildet dann die Rechtsgrundlage für die Entschädigungszahlung, die der Darlehensnehmer im Hinblick auf die vorzeitige Darlehensablösung zu leisten hat (so mit Recht bei jeweils vergleichbaren Sachverhalten auch AG Bonn, Beschluss vom 18.9.2013 - 108 C 204/13; LG Duisburg, Urteil vom 18.7.2014 - 1 O 405/13; im Grundsatz ebenso - anders jeweils nur, weil sich im konkreten Fall eine Aufhebungsvereinbarung nicht feststellen ließ - LG Hannover, Urteil vom 19.12.2012 - 22 O 52/12 sowie OLG Frankfurt VuR 2005, 397).
  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen

    Die Widerrufsfrist begann damit bereits am Tag nach der Unterzeichnung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2015 - 17 U 125/14, juris Rn. 6; LG Duisburg, Urteil vom 18. Juli 2014 - 1 O 405/13, juris Rn. 29; LG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 325 O 299/14, juris Rn. 20; LG Heilbronn, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 6 O 271/14, juris Rn. 33 f.; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10. November 2014 - 6 O 4120/14, juris Rn. 33 f.) und war somit zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs am 20. März 2015 abgelaufen.
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