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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16   

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https://dejure.org/2016,13943
OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,13943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.05.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,13943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,13943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Mail; Rechtsbehelfsbelehrung; Rechtsverkehr, elektronischer; Schriftform; Signatur, qualifizierte; Widerspruch, schriftlich; Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • rechtsportal.de

    Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur; Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur; Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Behörde

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Moderne Verwaltung - Widerspruch per E-Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1032
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 20 ZB 11.349

    Abfallrecht; Kostenbescheid; hier Schrifterfordernis der Widerspruchseinlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ).

    Für die von den Parteien im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bis zu dessen Abschluss durch Erlass eines Verwaltungsaktes betriebene Übung der Kommunikation auch in elektronischer Form gilt nichts anderes, denn auch die gewählte Praxis kann allenfalls darüber Aufschluss geben, dass ein Rechtsbehelf im elektronischen Wege denkbar sein kann, aber nicht darüber hinaus indizieren, dass jedwede Art der elektronischen Äußerung dem Schrifterfordernis genügt ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschluss vom 18. April 2011, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13

    Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die trotz der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs lediglich auf die Rechtsmitteleinlegung in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der maßgeblichen Stelle verweist, ist zwar unvollständig und deshalb irreführend, weil sie geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sei ausgeschlossen ( vgl.: OVG LSA, Urteile vom 12. November 2013 - 1 L 15/13 - und vom 14. Oktober 2014 - 1 L 99/13 -, jeweils juris [m. w. N.] ).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11

    Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ).
  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die trotz der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs lediglich auf die Rechtsmitteleinlegung in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der maßgeblichen Stelle verweist, ist zwar unvollständig und deshalb irreführend, weil sie geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sei ausgeschlossen ( vgl.: OVG LSA, Urteile vom 12. November 2013 - 1 L 15/13 - und vom 14. Oktober 2014 - 1 L 99/13 -, jeweils juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 A 63/15

    Elektronische Widerspruchseinlegung; ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ).
  • VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Wirksame

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
    Dies genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO nicht, denn diesem wird bei bestimmenden Schriftsätzen wie dem Widerspruch in der Regel nur durch eine eigenhändige Unterschrift genügt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1992 - 7 C 16.92 -, juris Rn. 22 [m. w. N.] ).
  • VG Freiburg, 30.01.2018 - 13 K 881/16

    Widerspruchserhebung durch E-Mail; Benennung der Sachbearbeiter-E-Mail im

    Bei einer einfachen E-Mail kann nicht mit der durch § 70 Abs. 1 VwGO gebotenen Sicherheit festgestellt werden, ob sie vollständig und richtig ist und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 1 TG 1668/05 -, NVwZ-RR 2006, 377; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, NVwZ 2016, 1032; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 70 Rn. 6b; Kopp/Schenke, 23. Aufl. 2017, § 70 Rn. 2).
  • VG Hamburg, 31.07.2023 - 3 K 1110/23

    Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs per E-Mail

    Eine einfache E-Mail, wie (vermutlich) der Kläger sie vorliegend an die Beklagte gerichtet hat, ist zur formgerechten Einlegung eines Widerspruchs nicht ausreichend, da hierbei die Gewähr des richtigen Absenders nicht, jedenfalls nicht ohne weiteres, erkennbar ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.5.2016, 1 O 42/16, NVwZ 2016, 1032; Hüttenbrink, in: Posser/Wolff, VwGO, 65. Ed., Stand: 4/2023, § 70, Rn. 9, 11; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 4.12.2019, 7 B 18.1945, BeckRS 2019, 32497).
  • VG Neustadt, 14.01.2020 - 5 K 635/19

    Kostenbescheid für einen Feuerwehreinsatz; Übergabe an den

    In dessen Absatz 1 findet sich indessen keine gesetzlich normierte Pflicht zur Eröffnung des Zugangs für elektronisch übermittelte Dokumente (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 1 O 42/16 -, juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 17. April 2019 - 5 K 1589/18.NW -, KKZ 2019, 263 ; Müller, in: BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand Oktober 2019, § 3a Rn 5a; Schulz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Auflage 2019, § 3a Rn. 52).
  • VG Berlin, 06.09.2016 - 9 L 251.16

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer bestimmten Grundschule

    Die verwendete Rechtsbehelfsbelehrung ist daher unvollständig und deshalb irreführend, weil sie geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sei ausgeschlossen (vgl. ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 1 O 42/16 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. März 2012 - 1 A 11258/11 -, juris, Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - OVG 2 S 106.09 -, juris (zu § 55a VwGO); a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 2015 - 2 LB 283/14 -, juris, Rn. 31 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20

    Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung nach § 6a

    Die danach gebotene Schriftform wird mangels eigenhändiger Unterschrift und hinreichend sicherer Identifizierbarkeit des Absenders nicht durch die Übersendung einer einfachen E-Mail gewahrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847 -, juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, juris Rn. 4; Geis, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 70 Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 17.04.2019 - 5 K 1589/18

    Rechtsbehelfsbelehrung bei der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation nach

    In dessen Absatz 1 findet sich indessen keine gesetzlich normierte Pflicht zur Eröffnung des Zugangs für elektronisch übermittelte Dokumente (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 1 O 42/16 -, juris; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 3a Rn. 8; Schliesky, in: Knack/Henneke, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2014, § 3a Rn. 45).
  • VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 297/15

    Ausbaubeiträge

    Unabhängig von der Frage, ob dieser dem Schriftformerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprach (vgl. hierzu VG Sigmaringen, B. v. 27.12.2004 - 5 K 1313/04 -, juris, Rdnr. 3; OVG Lüneburg, B. v. 08.11.2011 - 4 LB 156/11 -, juris, Rdnr. 25; OVG Magdeburg, B. v. 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, juris, Rdnr. 3, jeweils verneinend; vgl. hierzu auch bereits Kintz, Der elektronische Widerspruch, in: NVwZ 2004, 1429) und der Widerspruch damit zu Recht als unzulässig zurückgewiesen wurde, konnte die Beklagte den Empfang des vom Kläger behaupteten zeitgleich am 24. Oktober 2015 übermittelten Widerspruchs in Form des Telefaxes nicht entkräften.
  • VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21

    Ausländerrecht

    Eine einfache Email genügt den Formerfordernissen jedoch nicht (BVerwG BayVBl 2017, 568; OVG Magdeburg NVwZ 2016, 1032; BayVGH 18.06.2007 - 11 CS 06.1959, BeckRS 2009, 30978; VGH Kassel NVwZ-RR 2006, 377; Sodan/Ziekow VwGO 5. Auflage 2018 Rn. 12).
  • VG Kassel, 17.12.2020 - 3 K 1488/19

    Unzulässiger Widerspruch trotz Hilfsbegründung der Widerspruchsbehörde

    Denn die Widerspruchseinlegung per E-Mail (Bl. 4 ff.) genügt mangels eigenhändiger Unterschrift nicht dem gesetzlichen Formerfordernis gemäß § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO (vgl. OVG S-Anh NVwZ 2016, 1032 Rn. 4; VG Bayreuth BeckRS 2020, 6743).
  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.990

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für die Aufstellung von Verkaufsautomaten

    Eine einfache E-Mail genügt unstreitig nicht den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 2.5.2016 - 1 O 42/16 - juris; Schoch/Schneider/Bier/Dolde/Porsch, 35. EL September 2018, VwGO § 70 Rn. 6bc m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16   

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https://dejure.org/2016,47683
LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,47683)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,47683)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,47683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Weiterkultivierung und Transfer von zwei in einer reproduktionsmedizinischen Praxis eingelagerten Eizellen im Vorkernstadium aufgrund eines Vertrags; Widerruf der Einwilligung zu den weiteren Schritten der künstlichen Befruchtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 127 (Kurzinformation)

    Widerruf des Einverständnisses zur künstlichen Befruchtung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2016)

    42-Jährige verklagt Ex-Freund: Wem gehören befruchtete Eizellen?

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2016)

    Ex-Freund muss befruchtete Eizellen nicht freigeben

Besprechungen u.ä.

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.09.2016)

    Künstliche Befruchtung: Dein Bauch gehört uns

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.03.2017)

    Kinderwunschbehandlungen: Wer hat das Sorgerecht für eine befruchtete Eizelle?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09

    Zulässigkeit der weiteren Verwendung imprägnierter Eizellen nach dem Tode des

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16
    Diese Unterscheidung sei auch von dem OLG Rostock, Urteil vom 07.05.2010 - 7 U 67/09 - bestätigt worden.

    Gerade in diesem Punkt unterscheidet sich der Fall auch entscheidend von der klägerseits zitierten Entscheidung des OLG Rostock (Urteil vom 07.05.2010, Az.: 7 U 67/09: Anspruch einer Frau auf Herausgabe imprägnierter Eizellen nach dem Tod des Mannes).

  • EGMR, 10.04.2007 - 6339/05

    EVANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens i. S. v. Art. 8 EMRK, das Recht auf Achtung der Entscheidung für oder gegen eine Mutter- oder Vaterschaft zu sein, einschließt (EGMR (Große Kammer), Urteil vom 10.04.2007 - 6339/05, in NJW 2008, 2013).
  • LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09

    Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2016 - 1 O 42/16
    Erst damit ist die Befruchtung abgeschlossen (vgl. LG Neubrandenburg, Urteil vom 12.08.2009, Az. 2 O 111/09, zitiert nach juris).
  • LG München I, 02.05.2018 - 9 O 7697/17

    Keine Freistellung von Unterhaltsansprüchen im Zusammenhang mit einem

    Dies entspricht auch der rechtlichen Überzeugung der erkennenden Kammer (in diesem Sinne wohl auch LG Bonn v. 19.10.2016 - Az. 1 O 42/16 - Rz. 41).

    Jedenfalls die Einwilligung in die Befruchtung und die Einwilligung in die Kryokonservierung und den späteren Transfer von Eizellen im Vorkernstadium ist daher - bis zum Transfer - frei widerruflich, und zwar nicht nur für den die Frau, sondern auch für den Mann (LG Bonn v. 19.10.2016 - Az. 1 O 42/16 - Rz. 36; Kamps, MedR 1994, S. 339/347).

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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16   

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https://dejure.org/2016,53275
LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 17. August 2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,53275)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Er weiß lediglich, dass sie jetzt oder später beginnt, er weiß nicht, wovon der Beginn des Fristablaufs abhängt (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15, Mitteilung der Pressestelle BGH, noch nicht veröffentlicht).

    Das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, lässt keinen Schluss darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen (OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015, 14 U 2439/14, juris, bestätigt durch BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 12/06

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist eines schwebend wirksamen Vertrages

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Ein Feststellungsinteresse besteht, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH, Urteil vom 18. März 2014, II ZR 109/13, NJW 2014, 2022, mwN).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Allein der Umstand, dass der Verbraucher sich durch die Ausübung seines Widerrufsrechtes von einer im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erkannten Vertragserklärung lösen will, macht die Ausübung des Widerrufsrechtes nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 501/15, Mitteilung der Pressestelle, noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 265/03

    Beginn der Widerrufsfrist bei Kauf auf Probe

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Darüber hinaus ist für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich, dass der Vertrag bereits geschlossen ist, mindestens die Vertragserklärung des Verbrauchers bereits wirksam geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 265/03, NJW-RR 2004, 1058 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2006, 8 U 12/06, ZGS 2006, 399; Ulmer/MüKo, BGB, 4. A, § 355 Rn. 41; Fleinrichs/Palandt, BGB 64. A, § 355 Rn. 12; im Hinblick auf das Erfordernis der Annahme des Unternehmers abweichend BGHZ 187, 97 ff.).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung,

    Auszug aus LG Baden-Baden, 17.08.2016 - 1 O 42/16
    Das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, lässt keinen Schluss darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen (OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015, 14 U 2439/14, juris, bestätigt durch BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15).
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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 16.08.2016 - 1 O 42/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75238
LG Baden-Baden, 16.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,75238)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 16.08.2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,75238)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 16. August 2016 - 1 O 42/16 (https://dejure.org/2016,75238)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 183/16

    Widerruf eines auf Wunsch des Verbrauchers einverständlich vorzeitig beendeten

    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 16. August 2016 - 1 O 42/16 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.
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