Rechtsprechung
LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln an dem Dach seines Hauses entstandenen Schäden; Anbringung von Trapezblechen auf einen für deren Aufnahme ungeeigneten Untergrund als Werkmangel; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14
- OLG Hamm, 11.11.2015 - 12 U 34/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
Widerrufsrecht beim Erwerb einer Photovoltaikanlage
Auszug aus LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14
Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12). - BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 121/12
Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrags auf Grund eines Anerkenntnisses
Auszug aus LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14
Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12). - BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …
Auszug aus LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14
Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12).
- OLG Hamm, 11.11.2015 - 12 U 34/15
Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 Abs. 1 BGB
Der Kläger hat mit der Berufungsschrift zunächst angekündigt zu beantragen, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Arnsberg, Az.: I-1 O 94/14, vom 13.01.2015 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 22.847,87 EUR zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung.Nunmehr beantragt er, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Arnsberg, Az.: I-1 O 94/14, vom 13.01.2015 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 10.409,36 EUR zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung.
Die Beklagte beantragt, das am 27.01.2015 verkündete Urteil zum Az. I-1 O 94/14 dahin abzuändern, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird und die Kosten dem Kläger aufzuerlegen, auch soweit die Klage erstinstanzlich zurückgenommen wurde;.
hilfsweise, das am 27.01.2015 verkündete Urteil zum Az. I-1 O 94/14 aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen;.
- OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 71/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Soweit die Verbrauchereigenschaft im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage bejaht wurde, handelte es sich regelmäßig um Fälle, in denen die Anlage auf dem eigenen, selbst bewohnten Privathaus betrieben wird, da dadurch das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs in der Regel nicht vermittelt wird (OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015, 12 U 34/15, LG Arnsberg, Urteil vom 27.01.2015, 1 O 94/14, zitiert nach juris).