Rechtsprechung
LG Heidelberg, 07.03.2014 - 1 O 98/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern aufgrund eines Feuerwehreinsatzes
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 839 Abs 1 BGB
Schadensersatz nach einem Feuerwehreinsatz in Baden-Württemberg: Fehlalarm eines Rauchmelders; Beschädigung von elektrischen Rollläden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Schadensersatz nach Feuerwehreinsatz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Fehlalarm des Rauchmelders - und die Schäden des Feuerwehreinsatzes
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schäden durch Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schäden durch Feuerwehr nach Fehlalarm eines Rauchmelders
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Feuerwehr kann auch bei Anscheinsgefahr zur Gefahrenabwehr tätig werden
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch rechtmäßigen Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feuerwehr kann auch bei Anscheinsgefahr zur Gefahrenabwehr tätig werden
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr"
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schadenersatz für Schäden durch Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr"
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch Feuerwehreinsatz bei "Anscheinsgefahr" - Feuerwehr durfte aufgrund der Warnsignale des Feuermelders von vorhandenen Gefahren ausgehen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72
Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …
Auszug aus LG Heidelberg, 07.03.2014 - 1 O 98/13
Zwar sind die Vorschriften des §§ 680, 677 BGB nach der Rechtsprechung des BGH neben der Haftung aus Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB anwendbar, wenn sich die ausgeübte hoheitliche Tätigkeit auch als private Geschäftsführung ohne Auftrag darstellt, was bei der Tätigkeit der Feuerwehr zum Schutz des Einzelnen vor durch Bränden drohende Gefahren regelmäßig der Fall sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1974 - VII ZR 223/72, NJW 1975, 207, 209).
Rechtsprechung
LG Bonn, 09.10.2013 - 1 O 98/13 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.10.2013 - 1 O 98/13
- OLG Köln, 25.02.2014 - 7 U 211/13
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 25.02.2014 - 7 U 211/13 Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.10.2013 - 1 O 98/13 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.