Rechtsprechung
OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Bußgeldbescheid, erforderlicher Inhalt, Einstellung
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Gehörsverletzung bei fehlender Konkretisierung der LKW-Auflagen im Bußgeldbescheid
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Ausnahmegenehmigung muss diese benennen
- IWW
- Justiz Thüringen
Art 103 Abs 1 GG, § 66 Abs 1 Nr 3 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG
Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung bei fehlender Konkretisierung der Auflagen im Bußgeldbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Bussgeldbescheid: Unwirksamer/unvollständiger Bussgeldbescheid - Einstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Konkrete Bezeichnung der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat im Bußgeldbescheid ; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Bußgeldbescheides; Ergänzende Heranziehung des Akteninhalts zur Konkretisierung des Tatvorwurfs
Verfahrensgang
- AG Heilbad Heiligenstadt, 14.10.2015 - 285 Js 4544/15
- OLG Jena, 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17
Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen …
Es kann dahingestellt bleiben, ob der - soweit ersichtlich ansonsten von niemandem vertretenen - Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts in dem von der Verteidigerin in Bezug genommenen Beschluss vom 18. April 2016 (1 OLG 121 SsRs 6/16, StraFo 2016, 254 f., juris Rn. 6 ff.), den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG nicht genügende, die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht hinreichend bezeichnende Angaben in einem Bußgeldbescheid verstießen gegen den Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und rechtfertigten daher unter diesem Gesichtspunkt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, beigetreten werden könnte. - AG Landstuhl, 24.11.2016 - 2 OWi 4286 Js 12609/16
Bußgeldverfahren: Unbestimmtheit eines Bußgeldbescheides gegen den Fahrer eines …
Die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, ist damit nicht so bezeichnet dass der Betroffene erkennen kann, welches Tun oder Unterlassen den Gegenstand des Verfahrens bildet, gegen welchen Vorwurf er daher seine (mögliche) Verteidigung richten muss (OLG Jena, Beschl. V. 18.04.2016 - 1 OLG 121 SsRs 6/16 - Krenberger, jurisPR-VerkR 21/2016 Anm. 5).