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BayObLG, 15.11.1984 - 1 ObOWi 342/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 12 Abs. 4 S. 1, § 43 Abs. 3 Nr. 2
Parken neben der Begrenzung einer Baustelle
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1984, 121
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 24.10.2019 - 3 Ws (B) 345/19
Geldbuße bei unzulässigem Parken in zweiter Reihe
Dagegen kann das Parken neben dem Parkstreifen im Einzelfall zulässig sein, soweit dieser aufgrund von Bauarbeiten nicht benutzbar ist (vgl. BayObLGSt 1984, 121). - OLG Naumburg, 25.10.2001 - 3 U 24/01
Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall …
Hier indes handelt es sich um durch Absperrgeräte nach § 43 StVO vorübergehend eingerichtete Absperrungen, die nur teilweise die Benutzung untersagen (vgl. BayObLG, VRS 68, 139). - OLG Koblenz, 28.01.2003 - 3 U 167/01
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des Halters einer für den öffentlichen …
Etwas anderes gilt aber, wenn die Baustelle - wie hier - durch Absperrgeräte (§ 43 Abs. 2 Nr. 2 StVO) gesichert wird, die nach § 6 StVO den Charakter als Verkehrsraum unberührt lassen und nur ihre Benutzung teilweise untersagen (vgl. BayObLG VRS 68, 139, 140; KG VRS 62, 63, 64). - OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99
Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des …
Was unter fließendem Verkehr im Straßenverkehrsrecht zu verstehen ist, ist durch die Rechtsprechung zu §§ 2, 10 StVO geklärt (vgl. BGH VRS 56, 202, 203; BayObLG VRS 66, 52; 68, 139, 140; KG VRS 72, 127; OLG Karlsruhe VRS 77, 45, 46; OLG Zweibrücken VRS 51, 144;… HK-StVR-Walther § 2 StVO Rn. 2 u. § 10 StVO Rn. 3;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 2 Rn. 19;… Jagusch/Hentschel, StVR, 35. Aufl., § 10 StVO Rn. 8). - KG, 18.12.1989 - 3 Ws (B) 349/89
Parken auf der Fahrbahn neben einem unbenutzbaren Teil des Parkstreifens
Für diesen Fall einer auf dem Parkstreifen eingerichteten Baustelle habe bereits das BayObLG (VRS 68, 139, 140) klargestellt, daß daneben am rechten Fahrbahnrand geparkt werden dürfe, weil der Parkstreifen wegen der Bauarbeiten nicht benutzbar ist.