Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.1983 - 1 ObOWi 399/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3680
BayObLG, 22.02.1983 - 1 ObOWi 399/82 (https://dejure.org/1983,3680)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 ObOWi 399/82 (https://dejure.org/1983,3680)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 ObOWi 399/82 (https://dejure.org/1983,3680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlicher Verkehrsraum; Straßenverkehrsrecht; Anwendbarkeit; Zufahrt; Einfahrt; Wohnhäuser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 1

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 438
  • BayObLGSt 1983, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 27.05.1983 - 1 ObOWi 55/83

    Einfahren von einem anderen Straßenteil

    Eine von einer durchgehenden Straße abzweigende gemeinsame Zufahrt zu mehreren neben der Straße gelegenen Häusern ist dann, wenn sie nach den äußerlich erkennbaren Umständen lediglich der Anschließung dieser Häuser an den öffentlichen Verkehr dient, trotz ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Verkehrsraum im Verhältnis zu der durchgehenden Straße keine selbständige Straße, an deren Einmündung die Vorschriften über die Vorfahrt Anwendung finden, sondern ein anderer Straßenteil, bei dessen Verlassen das Vorrecht des fließenden Verkehrs auf der durchgehenden Straße zu beachten ist (Ergänzung BayObLG München, 22. Februar 1983, 1 Ob OWi 399/82, VRS 64, 376 (1983).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

    Gleiches gilt etwa für die Zufahrtsstraße zu einem Fabrikauslieferungslager, zu einer Privatklinik mit Besucherparkplätzen oder zu Wohnhäusern, wenn keine die Zufahrt beschränkenden Einrichtungen angebracht sind (Heß a.a.O. mit Hinweis auf VGH Karlsruhe NZV 1989, 404, BayObLG VRS 64, 375 und VRS 65, 223).
  • LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 239/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf einem Privatweg

    Zunächst ist schon fraglich, ob der Privatweg, der letztlich eine Grundstückseinfahrt für zwei verschiedene Grundstücke darstellt, überhaupt öffentlicher Verkehrsraum ist, was aber Voraussetzung für Anwendung der Straßenverkehrordnung ist (vgl. hierzu BayObLG VRS 64, 375, wonach die Zufahrt zu mehr als einem Wohnhaus immer öffentlichen Verkehrsgrund darstellen soll; vgl. hierzu aber auch BGH DAR 2004, 529 und die Nachweise bei Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 1 StVO Rdn. 15/16).
  • BayObLG, 31.07.1992 - 1St RR 137/92
    Anders als bei Grundstücksflächen, die schon aufgrund ihrer äußeren Gestaltung den Anschein erwecken, sie seien einer nicht näher abgegrenzten Mehrheit zur Benutzung zugänglich, z.B. eine gemeinsame Zufahrt zu mehreren Wohnhäusern (BayObLGSt 1983, 31), Kundenparkplätze einer Gaststätte (BGHSt 16, 7 ), Wendeplatz am Ende einer Stichstraße (BayObLG vom 24.6.1981 RReg. 1 St 104/81), genügt zumindest bei Einrichtungen, deren äußere Gestaltung schon gegen eine Benutzungsberechtigung durch jedermann spricht, der bloße innere Duldungswillen des Verfügungsberechtigten nicht, um ein Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsgrund zu machen.

    Der Duldungswille muss sich vielmehr in derartigen Fällen aus für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umständen ergeben (BayObLG VRS 73, 57 /58; BayObLGSt 1983, 31/32; BayObLG VRS 66, 290).

  • BayObLG, 06.03.1987 - RReg. 2 St 51/87

    Unerlaubtes Entfernen von Unfallort

    durch einen nicht näher bezeichneten Personenkreis zugelassen ist (vgl. BayObLGSt 1983, 31/32 [hier: II (286) 185 a] m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht