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   BayObLG, 17.10.1980 - 1 ObOWi 432/80   

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BayObLG, 17.10.1980 - 1 ObOWi 432/80 (https://dejure.org/1980,16355)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.1980 - 1 ObOWi 432/80 (https://dejure.org/1980,16355)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - 1 ObOWi 432/80 (https://dejure.org/1980,16355)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine mündliche Anordnung nur dann eine Unterbrechungswirkung entfalten kann, wenn sie sogleich aktenkundig gemacht wird (so aber Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 7 mit Verweis auf die zu § 33 OWiG ergangenen Entscheidungen BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 1980 - 1 Ob OWi 432/80, VRS 60, 126 und OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 848/87, NStZ 1988, 137).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Es reicht auch nicht aus, wenn die Versendung durch auf Erinnerung gestützte spätere Auskünfte der Verwaltungsbehörde belegt wird (OLG Köln, VRs 66, 362; DAR 2000, aaO; BayObLG VRs 60, 126; Senat, aaO ; KK-Weller, aaO Rdnr. 31, 32 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Deren fernmündliche Anordnung genügte (OLG Hamm NStZ 1988, 137/138), da sie am selben Tag aktenkundig gemacht wurde (BayObLG VRS 60, 126/127).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 Ss OWi 228/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Einstellung, Verfolgungsverjährung, Anhörung,

    Dabei kann dahinstehen, ob die lediglich im Bußgeldbescheid dokumentierte Verfahrenstatsache, dass der Anhörungsbogen am 25. Juni 1999 versandt und nicht zurückgesandt worden sei, noch in hinreichender Weise aktenkundig gemacht worden ist, obwohl eine Bestätigung des Datums durch Unterschrift oder Handzeichen des zuständigen Beamten nicht ersichtlich ist (verneinend OLG Köln, VRS 84, S. 104; BayObLG VRS 60, S. 126).
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 2 Ss OWi 112 B/97
    In den Fällen des § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG ist es notwendig, daß sich für die Tatsache der Bekanntgabe, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben, damit die Entscheidung über den Eintritt der Verjährungsunterbrechung nicht vom Erinnerungsvermögen des Ermittlungsorgans abhängt (vgl. BGHSt 30, 215 ; BayObLG VRS 60, 126; 78, 463; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 33 Rn. 5a).
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