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   BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/2000   

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BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/2000 (https://dejure.org/2000,3350)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/2000 (https://dejure.org/2000,3350)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 ObOWi 257/2000 (https://dejure.org/2000,3350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Qualifizierter Rotlichtverstoß; Geldbuße; Fahrverbot; Verletzung formellen Rechts; Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 5; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; ; StVO § 37 Abs. 2; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 2; ; OWiG § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 341
  • NZV 2000, 422
  • NZV 2001, 386 (Ls.)
  • VersR 2001, 1394
  • BayObLGSt 2000, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1997 - 5 Ss OWi 248/97
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Das war bereits vor dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1997 jedenfalls für den - auch vorliegend gegebenen - Fall anerkannt, daß es sich um ein gezieltes Umfahren der Rotlicht zeigenden Ampel handelt, sofern nur der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Verkehrsbereich nicht verlassen worden ist (BayObLGSt 1995, 193 = NZV 1996, 120 m.zust.Anm. von Janiszewski NStZ 1997, 586/590; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41 je m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1997, 324).

    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).

  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Das war bereits vor dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1997 jedenfalls für den - auch vorliegend gegebenen - Fall anerkannt, daß es sich um ein gezieltes Umfahren der Rotlicht zeigenden Ampel handelt, sofern nur der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Verkehrsbereich nicht verlassen worden ist (BayObLGSt 1995, 193 = NZV 1996, 120 m.zust.Anm. von Janiszewski NStZ 1997, 586/590; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41 je m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1997, 324).

    In seiner Entscheidung vom 17.11.1995 (BayObLGSt 1995, 193) hatte der 2. Senat dies bereits dahin eingeschränkt, daß "zumindest dann" ein Rotlichtverstoß vorliege, wenn von vornherein die Absicht bestanden hatte, in der gesperrten Richtung weiter zu fahren.

  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Das war bereits vor dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1997 jedenfalls für den - auch vorliegend gegebenen - Fall anerkannt, daß es sich um ein gezieltes Umfahren der Rotlicht zeigenden Ampel handelt, sofern nur der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Verkehrsbereich nicht verlassen worden ist (BayObLGSt 1995, 193 = NZV 1996, 120 m.zust.Anm. von Janiszewski NStZ 1997, 586/590; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41 je m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1997, 324).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Das (volle oder pfeilförmige) Rotlicht für die Linksabbiegespur verbot nicht nur die Einfahrt in die Kreuzung auf ihr; es untersagte auch die (teilweise) Benutzung dieser Spur im gesamten Kreuzungsbereich, so daß ein Fahrzeugführer wie der Betroffene, der erst nach der Einfahrt in den Kreuzungsbereich von der freigegebenen Geradeausspur nach links abbiegt, gegen das durch das rote Wechsellichtzeichen gegebene Haltverbot verstößt (BGHSt 43, 285/292).
  • OLG Hamm, 16.03.1976 - 4 Ss OWi 1263/75
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts hatte in einer Entscheidung vom 12.11.1982 (BayObLGSt 1982, 155) für den Fall der Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO einen Rotlichtverstoß schlechthin verneint (ebenso OLG Hamm VRS 51, 149).
  • BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage;

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • OLG Celle, 12.01.1994 - 2 Ss OWi 456/93

    Rotlichtverstöße ; Straßenverkehr; Geschützte Verkehrsbereiche

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Jedoch ist der Bereich qualifizierter Rotlichtverstöße nicht auf die Fälle beschränkt, in denen das mißachtete Lichtzeichen dem Schutz des Querverkehrs dient, vielmehr umfaßt er auch sonstige Vorrangverletzungen wie überhaupt Beeinträchtigungen jeden Verkehrs, der auf die Beachtung des Rotlichts vertraut (BayoblGSt 1996, 153 = DAR 1997, 28).
  • BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93

    Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • BayObLG, 12.11.1982 - 2 ObOWi 440/82
    Auszug aus BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
    Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts hatte in einer Entscheidung vom 12.11.1982 (BayObLGSt 1982, 155) für den Fall der Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO einen Rotlichtverstoß schlechthin verneint (ebenso OLG Hamm VRS 51, 149).
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Gleiches gilt, wenn jemand auf einer Fahrbahn mit mehreren durch Leitlinien bzw. Fahrstreifenbegrenzungen und Richtungspfeile markierten Fahrstreifen mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltlinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt (BayObLG NZV 2000, 422).
  • OLG Köln, 07.08.2015 - 1 RBs 250/15

    Vorliegen eines Rotlichtverstoßes durch Fahrstreifenwechsel nach Passieren der

    Es ist in Rechtsprechung und Kommentarliteratur einhellige Auffassung, dass derjenige, der bei einer Fahrbahn mit mehreren durch Richtungspfeile gekennzeichneten Spuren mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, jedenfalls dann einen Rotlichtverstoß begeht und nicht nur eine Zuwiderhandlung gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, wenn er den Spurwechsel von vornherein zum Zweck des Umfahrens des Rotlichts beabsichtigt hatte (vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 37 Rdnr. 33, 34 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 647/96 - = NJW 1998, 617-619 = NZV 1998, 119, 120; KG, Beschl. v. 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10 - 2 Ss 40/10 - = NZV 2010, 361, 362; BayObLG, Beschl. v. 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95 - = NZV 1996, 120; BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 24.09.2001 - 1 ObOWi 448/01- = DAR 2002, 77; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).

    Nach Auffassung des Bayerische Obersten Landesgerichts kommt es dabei für das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes nicht darauf an, ob der Entschluss zum Fahrstreifenwechsel vor oder erst nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde (BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/20000 = NZV 2000, 422 = NStZ-RR 2000, 341 = VRS 99, 29; BayObLG, Beschl. v. 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 - = DAR 2002, 173, 174] = VRS 103, 307, 308).

  • OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss OWi 9054/01

    Fahrverbot

    Wer - wie hier - auf einer Fahrbahn mit mehreren durch Leitlinien bzw. Fahrstreifenbegrenzungen und Richtungspfeilen markierten Fahrstreifen mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, begeht - objektiv - einen Rotlichtverstoß (BayObLG, VersR 2001, S. 1394).

    Der Bereich qualifizierter Rotlichtverstöße ist nämlich nicht auf die Fälle beschränkt, in denen das missachtete Lichtzeichen dem Schutz des Querverkehrs dient, vielmehr umfasst er auch sonstige Vorrangverletzungen wie überhaupt Beeinträchtigungen jeden Verkehrs (BayObLG VersR 2001 S. 1394; DAR 1997, S. 28).

  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    In der Literatur findet sich der kaum nachvollziehbare Bestimmungsversuch, an einer "abstrakten Gefährlichkeit" fehle es, wenn mit dem Auftauchen anderer Verkehrsteilnehmer nur dann zu rechnen sei, wenn diese sich ihrerseits verkehrswidrig verhielten (vgl. Herrmann, NZV 2001, 386 (387)).
  • BayObLG, 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auf die - auch dem erkennenden Richter bekannte - ständige Rechtsprechung des Senats wird verwiesen (vgl. hierzu BayObLGSt 2000, 90/93 f. sowie erneut Senatsbeschlüsse vom 25.10.2001 - 1 ObOWi 508/01 und 1 ObOWi 532/01).

    Auch hierzu wird auf BayObLGSt 2000, 90 verwiesen.

  • BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01

    Tateinheitliche Verwirklichung der Missachtung des Rotlichts an Bahnübergängen

    Dass es zu keiner konkreten Gefährdung kam, ist ohne Belang, wenn nur eine abstrakte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu BayObLGSt 2000, 90/93 f. und Senatsbeschluss vom 31.7.2000 1 ObOWi 362/2000; ferner OLG Karlsruhe NZV 1996, 38).
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Da hier ein bewusstes Umfahren des Rotlichts nicht festgestellt ist und letztlich offen bleibt, ob der Betroffene überhaupt in den Kreuzungsbereich einfuhr, als die Linksabbiegerampel schon Rotlicht zeigte (vgl. insoweit: BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05 - juris), ist nach dem Dafürhalten des Senats das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich maßgeblich, also hier das Einfahren im Kreuzungsbereich (hinter der Lichtzeichenanlage) von der Geradeausspur in die Linksabbiegespur (so wohl auch: OLG Dresden, Beschl. v. 03.04.2002 Ss (OWi) 9054/01 - juris).
  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 8/11

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Kollision mit einem vorausfahrenden Kfz

    Danach kann ein Rotlichtverstoß selbst dann im Rahmen der Betriebsgefahr zu berücksichtigen sein, wenn die Ampel nicht primär dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Hamm, NZV 2011, 25 f.), zumal das Einfahren in einen Kreuzungsbereich bei "Rot" geeignet ist, die anderen Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verwirren und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 43, 285 ff.; BayObLGSt 2000, 90 ff.; BayObLGSt 2001, 41 ff.).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 1 ObOWi 442/01

    Verurteilung zu einer Geldbuße und Anordnung eines Fahrverbots wegen

    Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die - auch dem erkennenden Richter bekannte - ständige Rechtsprechung des Senat verwiesen (vgl. u.a. BayObLGSt 2000, 90/93 f.; Senatsbeschlüsse vom 31.7.2000 - 1 ObOWi 362/2000, vom 17.8.2000 - 1 ObOWi 427/00, vom 11.10.2000 - 1 ObOWi 524/00, vom 27.6.2000 - 1 ObOWi 257/00 und vom 23.2.2001 - 1 ObOWi 602/00).
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