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   BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97   

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https://dejure.org/1997,3638
BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 (https://dejure.org/1997,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 (https://dejure.org/1997,3638)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 1 ObOWi 282/97 (https://dejure.org/1997,3638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beweisverwertung trotz unzulässiger Beweiserhebung durch Private bei Parkverstößen

  • bsz-bw.de PDF, S. 73
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und Ahndung durch Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3454
  • NZV 1997, 486
  • BayObLGSt 1997, 107
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97
    »Die Feststellung von Parkverstößen durch private Firmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Ermittlung und Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten ist derzeit mangels einer gesetzlichen Ermächtigung auch dann unzulässig, wenn die zuständige Gemeinde die Auswertung der festgestellten Parkverstöße und den Erlaß des Bußgeldbescheids vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluß vom 5.3.1997 - 1 ObOWi 785/96 = DAR 1997, 206 ).«.

    Dies hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 5.3.1997 zwar bislang nur für Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung entschieden (BayObLG DAR 1997, 206 ), doch müssen diese Erwägungen in gleichem Umfang für die Beauftragung privater Firmen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs gelten.

    Vielmehr bedarf es im Einzelfall neben der Feststellung eines gravierenden Verfahrensverstoßes einer Abwägung zwischen der Beeinträchtigung der Individualinteressen des Betroffenen einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit an der Durchsetzung der Verkehrsvorschriften andererseits (BayObLG DAR 1997, 206).

  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97
    Damit greift die Tätigkeit privater Firmen unmittelbar in die Ermessensausübung der Verfolgungsbehörde ein, mit der Folge, dass die Handhabung des Opportunitätsgrundsatzes jedenfalls bis zur Erteilung des Verwarnungsgeldangebotes auf Privatpersonen übergegangen ist, was gesetzeswidrig ist (KG DAR 1996, 504 ).

    Soweit das Kammergericht (DAR 1996, 504/506) zu einem anderen Ergebnis kommt, ist die dortige sog. Berliner Parkraumbewirtschaftungskonzeption mit dem hier zur Entscheidung stehenden Fall in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbar.

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97
    Soweit das Amtsgericht sich in diesem Zusammenhang auf eine angebliche Verletzung des Rechtsstaatsprinzips beruft, übersieht es, dass sich aus diesem Prinzip grundsätzlich kein Verfahrenshindernis für die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens herleiten lässt (vgl. BGHSt 32, 345/350 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. Einl. Rn. 147 f.).
  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Die repressive Verkehrsüberwachung verfolgt den legitimen Zweck, durch staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455), zur Erhaltung und Stärkung der Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.

    Zuletzt stünde der im Zusammenhang mit dem gerade auch im bayerischen Landesrecht vorzufindende Begriff der "Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung", wie er in Art. 32 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. c, in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 1. HS sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 2. HS lit. c PAG gebraucht wird und wohl überwiegend als Ausschluss der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten verstanden wird, der Annahme eines notwendigen Schutzes hochrangiger Interessen durch die verfahrensgegenständliche Brückenabstandsmessung als staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455) nicht entgegen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auf die Frage, ob die Entscheidung über die Aufnahme eines Fundtieres möglicherweise nicht dem Tierschutzverband hätte überlassen werden dürfen, sondern der Beklagten hätte vorbehalten bleiben müssen, weil es sich insoweit um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Kohler-Gehrig VBlBW 1995, 377, 379; zur Unzulässigkeit der Übertragung hoheitlicher Entscheidungsbefugnisse auf Private ohne gesetzliche Grundlage vgl. Hess. VGH B. v. 17.03.2010 - 5 A 3242/09.Z -, NVwZ 2010, 1254 - Erlass von Gebührenbescheiden; Bay. VGH U. v. 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, NVwZ 1999, 1122 - Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest sowie B. v. 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NVwZ-RR 1992, 515 - Sperrung einer öffentlichen Straße; BayObLG B. v. 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 -, NJW 1997, 3454 - Feststellung von Park- und Halteverstößen; KG B. v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 -, NJW 1997, 2894 - Parkraumüberwachung), kommt es vorliegend nicht an.
  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

    Die Verwertung solchen "privat-deliktisch" beigebrachten Materials ist nicht per se unzulässig (BVerfGE 34, 238, 245 ff.; BGHSt 27, 355, 357; EGMR NJW 1989, 654, 656; BayObLG NJW 1997, 3454, 3455).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen aus einem Haltestellenbereich

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Juli 1997 - 1 ObOWi 282/97 - BayVBl. 1998, 90, ist in diesem Zusammenhang verfehlt; dieser Entscheidung lag eine - hier gerade nicht gegebene - Übertragung der Verkehrsüberwachung auf Private zugrunde.
  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

    Die Verwertung solchen "privat-deliktisch" beigebrachten Materials ist nicht per se unzulässig (BVerfGE 34, 238, 245 ff.; BGHSt 27, 355, 357; EGMR NJW 1989, 654, 656; BayObLG NJW 1997, 3454, 3455).
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2002 - 3 E 2297/98

    Beobachten des Sozialhilfeempfängers durch eine vom Sozialhilfeträger beauftragte

    Dass bei einer einzelfallbezogenen Betrachtungsweise ein Beweiserhebungsverbot nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führt, sondern vielmehr auch rechtswidrig gewonnene Daten im Interesse der Allgemeinheit einer Verwertung zugeführt werden dürfen, ist auch für sonstige Bereiche des geltenden Rechts anerkannt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1997 - NJW 1997, 3454 (3455 m. w. N.).
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