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   OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06   

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https://dejure.org/2006,19645
OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06 (https://dejure.org/2006,19645)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 Q 12/06 (https://dejure.org/2006,19645)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 Q 12/06 (https://dejure.org/2006,19645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundumlichtausstattung bei Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausstattung von Einsatzfahrzeugen und Kommandofahrzeugen des Katastrophenschutzes mit Rundumlicht und Einsatzhorn; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Judicialis

    StZVO § 52 Abs. 3; ; StZVO § 52 Abs. 3 S. 1; ; StZVO § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; StZVO § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 3; ; LKatSG-Saarland § 4 Abs. 4; ; LKatSG-Saarland § 5; ; LKatSG-Saarland § 5 Abs. 4

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98

    Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 2 und 47 Abs. 3 GKG vgl. den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.1999 - 3 C 40/98 -, DÖV 2000, 779, beigefügten Streitwertbeschluss, insoweit nicht veröffentlicht.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Die ausnahmsweise Zulässigkeit der Ausrüstung mit Rundumlicht bei Kraftfahrzeugen nach § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StZVO ist deshalb gegeben, weil es ihren Führern gestattet ist, in besonderen Notsituationen Sonderrechte wahrzunehmen so OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.1998 - 12 L 4158/97 -, juris, im Falle eines Kraftfahrzeugs des Rettungsdienstes nach § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StZVO, das nicht in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst einbezogen war.
  • OVG Hamburg, 24.05.2006 - 3 Bs 155/05

    Notwendigkeit einer rettungsdienstlichen Genehmigung für privaten Unternehmer bei

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Eine derartige Zulassung ergibt sich jedoch allein aufgrund der maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes dem entsprechend: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, für ein Notarzteinsatzfahrzeug; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.3.2006 - 8 A 5229/04 -, GewArch 2006, 334 (335 f), bei auch für Bluttransporte eingesetzten Fahrzeugen des Katastrophenschutzes; VG Freiburg, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 K 725/03 -, juris, im Falle einer Betriebsfeuerwehr, die nicht als Werkfeuerwehr anerkannt war.
  • VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03

    Blaulicht und Martinshorn bei einem Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Eine derartige Zulassung ergibt sich jedoch allein aufgrund der maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes dem entsprechend: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, für ein Notarzteinsatzfahrzeug; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.3.2006 - 8 A 5229/04 -, GewArch 2006, 334 (335 f), bei auch für Bluttransporte eingesetzten Fahrzeugen des Katastrophenschutzes; VG Freiburg, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 K 725/03 -, juris, im Falle einer Betriebsfeuerwehr, die nicht als Werkfeuerwehr anerkannt war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 8 A 5229/04

    Zulässigkeit der Ausstattung eines Bluttransporters mit Blaulicht; Anforderungen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Eine derartige Zulassung ergibt sich jedoch allein aufgrund der maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes dem entsprechend: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, für ein Notarzteinsatzfahrzeug; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.3.2006 - 8 A 5229/04 -, GewArch 2006, 334 (335 f), bei auch für Bluttransporte eingesetzten Fahrzeugen des Katastrophenschutzes; VG Freiburg, Beschluss vom 27.11.2003 - 4 K 725/03 -, juris, im Falle einer Betriebsfeuerwehr, die nicht als Werkfeuerwehr anerkannt war.
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2006 - 1 Q 12/06
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird so BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33/01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    insoweit auch OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 27, wo von "Organisationen" gesprochen wird, deren Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet werden dürfen; OVG Saarl., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 Q 12/06 -, juris, Rn. 9 (konkret-institutioneller - organisatorischer - Begriff des Katastrophenschutzes); Hamb. OVG, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, Rn. 5 (konkret-institutioneller - organisatorischer - Begriff des Rettungsdienstes); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1998 - 10 S 2332/97 -, juris, Rn. 20 ("Fahrzeuge bestimmter konkreter Organisationen").

    zum Rückgriff auf - gegebenenfalls divergierende - landesrechtliche Vorschriften zur Auslegung der Begrifflichkeiten des § 52 Abs. 3 Satz 1 StVZO: OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 14 (dort offen gelassen); OVG Saarl., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 Q 12/06 -, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.11.2002 - 12 ME 636/02 -, juris Rn. 6.

  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hält das Berufungsgericht vielmehr an seiner Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO fest, wonach eine konkrete organisatorische Einbindung des Einsatzfahrzeugs nach landesrechtlichen Vorgaben in den Betrieb eines Rettungsdienstes gegeben sein muss (Beschl. v. 24.5.2006, NordÖR 2006, 408; ebenso OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Bremen, Urt. v. 21.1.2001, 1 A 361/00, juris; OVG Münster, Urt. v. 12.5.2000, 8 A 2698/99, juris), die nur bei einer Haltereigenschaft des Rettungsdienstes besteht.

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass die Abbauverpflichtung im Hinblick auf eine rechtswidrig installierte Sonderrechtsanlage das mildeste und gleich geeignete Mittel ist, der Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO Geltung zu verschaffen (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris; VG Würzburg, Urt. v. 4.4.2001, W 6 K 00.1044, juris); in einer Reihe von Fällen wurde in dieser Fallkonstellation nur der Abbau der Sonderrechtsanlage anstelle der Betriebsuntersagung angeordnet (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 16.5.2001, M 31 K 01.1060, und Beschl. v. 11.1.2000, beide in juris).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Ein solches landesrechtliches Verständnis des Zusatzes "des Rettungsdienstes" und damit ein Abstellen auf die Landesrettungsdienstgesetze entspricht auch der Auffassung, die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung schon bislang überwiegend vertreten wurde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 3 Bs 155/05 - VRS 111, 234 sowie Urteil vom 2. November 2010 - 3 Bf 82/09 - VRS 120, 226 ; OVG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2001 - 1 A 361/00 - NordÖR 2001, 167 f.; für ein landesrechtliches Verständnis des Begriffs Katastrophenschutz in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO: OVG Saarlouis, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 Q 12/06 - juris Rn. 9 ff.; ebenso Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 52 StVZO Rn. 6 sowie Petersen, NZV 1997, 249 ).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 11 ZB 14.1007

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Dabei ist jedoch ein konkret-institutioneller (organisatorischer) und kein lediglich funktionaler Begriff des Katastrophenschutzes maßgeblich, so dass es darauf ankommt, ob das streitige Kraftfahrzeug in die Erfüllung hoheitlicher Gefahrenabwehraufgaben als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug einbezogen ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 29.8.2006 - 1 Q 12/06 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 8 B 1844/09

    Öffentliche Feuerwehren und staatlich angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren

    vgl. Heß, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 35 StVO, Rn. 6; zu Fahrzeugen des Katastrophenschutzes vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 29. August 2006 - 1 Q 12/06 -, juris, Rn. 7.
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