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   OVG Saarland, 29.04.2002 - 1 Q 20/02   

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https://dejure.org/2002,26199
OVG Saarland, 29.04.2002 - 1 Q 20/02 (https://dejure.org/2002,26199)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.04.2002 - 1 Q 20/02 (https://dejure.org/2002,26199)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 (https://dejure.org/2002,26199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Neuberechnung von Versorgungsbezügen; Oberverwaltungsgericht (OVG) als unrichtiger Adressat für Berufungsbegründung und Auswirkung auf Berufungsbegründungspflicht; Vergabe einer Geschäftsnummer durch Oberverwaltungsgericht (OVG) als Zeichen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

    Auch der Umstand, dass dem Beschwerdeführer von dem Oberverwaltungsgericht bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt und ihm der Eingang des Antrags bestätigt worden war, gebietet ein anderes Verständnis des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO nicht (vgl. BVerfGE 65, 129 ), wobei dahinstehen mag, ob der eindeutige Wortlaut der Vorschrift, die in der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts zutreffend wiedergegeben wurde und über deren Auslegung der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht im Unklaren sein konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2003, S. 156; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2003, S. 65; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 Q 20/02 - JURIS; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 - JURIS; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2002 - 1 B 667/02 - JURIS; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124 a, Rn. 44; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Auflage 2002, § 124 a Rn. 70), eine abweichende Auslegung überhaupt zuließe.
  • OVG Sachsen, 29.11.2002 - 1 B 667/02

    Verspätet eingegangener Berufungszulassungsantrag; Einreichung der Begründung

    Der am letzten Tag dieser Frist um 14.24 Uhr per Telefax beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangene Schriftsatz der Kläger wahrt die Frist nicht, weil die Begründung des Zulassungsantrags nach dem eindeutigen Wortlaut des § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO zwingend beim Verwaltungsgericht, nicht beim Oberverwaltungsgericht, einzureichen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.9.2002 - 7 ZB 02.1219 -, juris; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 20.8.2002, DVBl. 2002, 1568 [Leitsatz]; OVG Saarland, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 Q 20/02 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 26.7.2002 - 12 UZ 1774/02 -, juris; OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 21.1.2002 - 8 A 11853/01 - OVG NW (14.Senat), Beschl. v. 19.9.2002 - 14 A 2568/02 - offenlassend OVG NW (8. Senat), Beschl. v. 11.7.2002 - 8 A 940/02 - , juris; NdsOVG, Beschl. v. 20.8.2002, DVBl. 2002, 1568 [LS]; vgl. Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 124a RdNr. 70).
  • VGH Bayern, 20.09.2002 - 7 ZB 02.1219

    Frist für Begründung des Zulassungsantrags; Einreichung der Begründung beim

    Es kann nicht ernsthaft erwogen werden, dass dieser Umstand die Klägerbevollmächtigte berechtigterweise zu der Annahme veranlassen hätte können, dass die Begründung des Zulassungsantrags nunmehr abweichend von der eindeutigen Gesetzeslage und der diese zutreffend wiedergebenden Rechtsmittelbelehrung im Urteil des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen wäre (ebenso OVG Saarland vom 29.4.2002 Az. 1 Q 20/02 - Juris).
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