Rechtsprechung
LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- bayern.de
- openjur.de
§§ 160a Abs. 2, 53 Abs. 1 Satz 3, 97 Abs. 5 Satz 1, 53 Abs. 1 Satz 1 StPO
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht für Presseangehörige?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Beschlagnahme bei Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Beschlagnahme bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung rechtswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reichweite Meinungsfreiheit in Onlineforum - LG Augsburg, Az 1 Qs 151/13
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.03.2013)
Polizeiaktion bei der Augsburger Allgemeinen: Beschlagnahme von Nutzer-Daten war rechtswidrig
- lto.de (Kurzinformation, 20.03.2013)
Beinahe-Durchsuchung der Redaktion war rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter einer Online-Bewertungsplattform
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
User-Daten im Internet-Forum einer Zeitung unterliegen Beschlagnahme
- beck.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Durchsuchungsanordnung einer Zeitungsredaktion
- anwalt24.de (Kurzinformation)
User-Daten: Keine Beschlagnahmefreiheit für Beiträge von Nutzern in Onlineforum einer Zeitung
Besprechungen u.ä. (2)
- hiesige-meinung.de (Entscheidungsanmerkung)
Leserkommentare in Onlineforen von Zeitungen
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Pressefreiheit auch für Leserkommentare?
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 15.01.2013 - 61 Gs 245/13
- LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 480
- afp 2013, 159
- JR 2013, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit ist der straffreie Bereich weiter zu fassen als bei Angriffen in der Privatsphäre, so dass in diesem auch scharfe und übersteigerte Äußerungen als Ausdruck der Meinungsfreiheit geschützt werden (BVerfGE 24, 278 ff; 54, 129 ff). - BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
Auszug aus LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Zwar sind in einer Zeitung gedruckte Leserbriefe nach ständiger Rechtsprechung dem redaktionellen Bereich zuzuordnen (BVerfGE 36, 193, 204). - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit ist der straffreie Bereich weiter zu fassen als bei Angriffen in der Privatsphäre, so dass in diesem auch scharfe und übersteigerte Äußerungen als Ausdruck der Meinungsfreiheit geschützt werden (BVerfGE 24, 278 ff; 54, 129 ff). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus LG Augsburg, 19.03.2013 - 1 Qs 151/13
Weiterhin sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Durchsuchungen bei Presseangehörigen, die dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln, unzulässig (BVerfG NJW 2007, 1117).
- LG Hof, 28.05.2014 - 4 Qs 80/14
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede: Durchsuchung einer …
Dies gilt aber nicht für Beiträge von Nutzern in einem Onlineforum (vgl. LG Augsburg NStZ 2013, 480; AG Duisburg, Beschluss v. 02.07.2013, Az.: 11 Gs 795/12, juris;… Senge in KK, StPO, 7. Aufl. [2013], § 53, Rn. 30).