Rechtsprechung
LG Hechingen, 24.05.2007 - 1 Qs 49/07 OWi |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2009, 187
Wird zitiert von ... (5)
- LG Duisburg, 05.07.2017 - 69 Qs 22/17
Insolvenzverfahren, Zulässigkeit von Erzwingungshaft
Dies ergibt sich aus §§ 89 Abs. 1, 294 Abs. 1 InsO, wonach Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 4. Juni 2014 - 69 Qs 7/14, abrufbar über juris; vgl. des Weiteren: LG Hannover, Beschluss vom 7. September 2009 - 48 Qs (OWi) 101/09 - zitiert nach juris; LG Bochum, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 9 Qs 86/12 - zitiert nach juris, LG Hechingen, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 1 Qs 49/07 OWi). - LG Bochum, 04.12.2012 - 9 Qs 86/12
Zulässigkeit der Anordnung einer Erzwingungshaft bzgl. der Zahlung einer Geldbuße …
Ähnlich auch LG Berlin, 4. Strafkammer, Beschl. v. 19.01.2005 - 504 Qs 138/04, LG Hechingen, Beschl. v. 24.05.2007 - 1 Qs 49/07.Im oben zitierten Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 137 f.) ist in der Begründung des Verbotes der Einzelvollstreckung während des Insolvenzverfahrens (§ 100 InsO-Entwurf, jetzt § 89 InsO) auch nichts dazu gesagt, dass nach dem Willen der Bundesregierung entgegen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung nur Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung Zwangsvollstreckungen im Sinne von § 89 Abs. 1 InsO sein sollen (so auch LG Hechingen, NZI 2009, 187).
- AG Dortmund, 12.09.2017 - 729 OWi 107/17
Insolvenzverfahren, Erzwingungshaft, Zulässigkeit
Dies ergibt sich aus §§ 89 Abs. 1, 294 Abs. 1 InsO, wonach Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig sind (vgl. LG Duisburg Beschl. v. 5.7.2017 - 69 Qs 7/14, BeckRS 2017, 117546; Beschl. v. 4.6. 2014 - 69 Qs 7/14; LG Hannover, Beschl. v. 7.9. 2009 - 48 Qs (OWi) 101/09; LG Bochum, Beschl. v. 4.12.2012 - 9 Qs 86/12; LG Hechingen, Beschl. v. 24.5.2007 - 1 Qs 49/07 OWi). - LG Duisburg, 04.06.2014 - 69 Qs 7/14
Statthaftigkeit der Anordnung der Erzwingungshaft während der Dauer des …
Im oben zitierten Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 12/2443, S. 137 f.) ist in der Begründung des Verbotes der Einzelvollstreckung während des Insolvenzverfahrens (§ 100 InsO-Entwurf, jetzt § 89 InsO) auch nichts dazu gesagt, dass nach dem Willen der Bundesregierung entgegen der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung nur Zwangsvollstreckungen nach der Zivilprozessordnung Zwangsvollstreckungen im Sinne von § 89 Abs. 1 InsO sein sollen (so auch LG Hechingen, NZI 2009, 187). - LG Deggendorf, 28.03.2012 - 1 Qs (b) 62/12
Anordnung von Erzwingungshaft bei Insolvenzverfahren über Vermögen des …
10 Zwar halten einige Gerichte (z.B. AG Ahrensburg, Beschluss vom 09.02.2011, 52 Owi E 471/10 (zitiert nach: juris), LG Hechingen, Beschluss vom 24.05.2007, 1 Qs 49/07 Owi, NZI 2009, 187) und Teile des Schrifttums (z.B. Petershagen, ZInsO 2007, 703) die Anordnung von Erzwingungshaft während eines Insolvenzverfahrens des Betroffenen für unzulässig.
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