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   LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10   

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https://dejure.org/2011,32677
LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10 (https://dejure.org/2011,32677)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 04.01.2011 - 1 Qs 98/10 (https://dejure.org/2011,32677)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 1 Qs 98/10 (https://dejure.org/2011,32677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Absicht zur Führerscheinfälschung lässt auf Ungeeignetheit als Fahrzeugführer schließen

  • strafrechtsiegen.de

    Vorlage gefälschter Führerschein bei Führerscheinstelle - Entziehung der Fahrerlaubnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    Wesentlich ist vielmehr, dass das Führen des Kraftfahrzeugs dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (BGH Beschluss vom 27.04.2005 - GSSt 2/04 - Rn 15, 18, zitiert nach juris).

    15 Dass der Beschuldigte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ergibt sich auch unter Berücksichtigung der restriktiveren Auslegung des § 69 Abs. 1 S. 1 StGB seit dem Beschluss des Großen Senats des BGH vom 27.04.2005 (aaO) vorliegend "aus der Tat".

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    Eine der vom EuGH zugelassenen Ausnahmen von der grundsätzlichen Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen (EUGH NJW 2006, 2173 ff Rn. 38; NJW 2007, 1863 ff Rn. 35; NJW 2008, 2403 ff Rn. 70-72) liegt nicht vor.
  • OLG Hamm, 23.06.1982 - 2 Ss 819/82
    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    19 Nach alledem liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis im Hauptverfahren entzogen werden wird (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2008 - 81 Ss 17/08, zitiert nach juris; OLG Hamm VRS 63, 346ff).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    Eine der vom EuGH zugelassenen Ausnahmen von der grundsätzlichen Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen (EUGH NJW 2006, 2173 ff Rn. 38; NJW 2007, 1863 ff Rn. 35; NJW 2008, 2403 ff Rn. 70-72) liegt nicht vor.
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    Dies kann auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH zu deutschen Fahrerlaubnissen, die durch Umschreibung gefälschter ausländischer Führerscheine erlangt wurden, jedenfalls nicht ohne weiteres angenommen werden (BGHSt 33, 190).
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08

    Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
    19 Nach alledem liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis im Hauptverfahren entzogen werden wird (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2008 - 81 Ss 17/08, zitiert nach juris; OLG Hamm VRS 63, 346ff).
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