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   OVG Saarland, 09.06.1989 - 1 R 279/88   

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https://dejure.org/1989,24994
OVG Saarland, 09.06.1989 - 1 R 279/88 (https://dejure.org/1989,24994)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 (https://dejure.org/1989,24994)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - 1 R 279/88 (https://dejure.org/1989,24994)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08

    Umstrittene Abschleppkosten

    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf ein geplantes Aufladen des Fahrzeugs der Klägerin gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 1981, S. 478; VGH Kassel, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984 S. 1197; OVG Saarlouis, Urteil vom 9. Juni 1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992, 0VGE Bln., Bd. 20, S. 22).
  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten (vorbereitenden) Maßnahmen durch die auf dem Bild (Bl. 4 der Verwaltungsakte) ersichtlichen Unterbauen der Vorderachse des klägerischen Fahrzeuges in Bezug auf ein geplantes Abschleppen gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1971, DAR 1972, 137; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.1979, NJW 1981, 478; HessVGH , Urteil vom 24.10.1983, NJW 1984, 1197; OVG Saarland, Urteil vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12.03.1992, OVGE Bln. 20, 22).
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 1 A 709/17

    Abschleppkosten, Äquivalenzprinzip, Angemessenheit, Kalkulation, alternative

    Die Ansicht des Klägers, dass zumindest auf der gesamten Wegstrecke zwischen dem Betriebshof des Abschleppunternehmers und dem Ort der abgebrochenen Abschleppmaßnahme nach alternativen Abschleppmöglichkeiten hätte gesucht werden müssen, ist gänzlich überzogen.(so schon Urteil des Senats vom 9.6.1989 - 1 R 279/88 -, amtlicher Abdruck S. 5 ff.).
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