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   BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59   

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BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59 (https://dejure.org/1961,2100)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1961 - 1 RA 233/59 (https://dejure.org/1961,2100)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 (https://dejure.org/1961,2100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 36
  • NJW 1961, 2277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung, ob eine solche Abtretung wirksam wäre (ablehnend mangels Ermächtigungsgrundlage: BSGE 15, 36, 39 f = SozR Nr. 1 zu § 1299 RVO Bl Aa 3; anders für den Bereich des Steuerrechts - die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung verneinend - BFHE 189, 14, 31 f - Juris RdNr 47 ff) .
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Sie ist im Jahre 1975 eingeführt worden, nachdem das Bundessozialgericht Aufrechnungen der Leistungsträger mit Forderungen anderer Leistungsträger, soweit sie nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen waren, mangels Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB) für unzulässig erklärt hatte (BSGE 15, 36 ff).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    bb) § 52 SGB I wurde eingeführt, nachdem die Rechtsprechung des BSG Aufrechnungen der Sozialversicherungsträger mit Forderungen anderer Sozialversicherungsträger, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen waren (wie zB in Fällen der Wanderversicherung nach dem bis zum 31. Dezember 1975 geltenden § 1312 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung ) mangels Gegenseitigkeit der Forderungen ebenso wie die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Abtretung oder Einziehungsermächtigung für unzulässig erklärt (BSG Urteil vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 - BSGE 15, 36 f = SozR Nr. 1 zu § 1299 RVO) und unter dem Gesichtspunkt der Funktionseinheit nur die Aufrechnung von Leistungsansprüchen mit Beitragserstattungsansprüchen gegen einen Träger desselben Versicherungszweigs zugelassen hatte (BSG Urteil vom 1. November 1968 - 12 RJ 342/66 - BSGE 28, 288 = SozR Nr. 12 zu § 1299 RVO).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

    Die entsprechende Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 387 ff BGB, soweit die §§ 51, 52, 57 Abs. 2 SGB I nichts anderes vorgeben, ist in der Rechtsprechung geklärt (BSG, Urteil vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 -, BSGE 15, 36; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 69/93 -, BSGE 75, 283).
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB

    Die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sind auch im öffentlichen Recht anwendbar (BSG, Urteil vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 - BSGE 15, 36; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 69/93 - BSGE 75, 283; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - BVerwGE 66, 218).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Darin werden lediglich die Beschränkungen eines allgemeinen Aufrechnungsrechts geregelt, das - wie im sonstigen öffentlichen Recht - durch das Vorliegen der zivilrechtlichen Grundvoraussetzungen eröffnet wird; es handelt sich nicht um Sondervorschriften, die das Zivilrecht verdrängen (so auch BSGE 15, 36 = SozR Nr. 1 zu § 1299 RVO).

    Dennoch mußten sie vorliegen, was nur mit der gleichzeitigen Anwendbarkeit des bürgerlichen Rechts erklärt werden kann (vgl RVA AN 1930, IV 72 = EuM Bd 26, 403; RVA AN 1934, IV 54 sowie nochmals BSGE 15, 36).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1928/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    33 "Es entspricht zunächst gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im sozialrechtlichen Verfahren die die Aufrechnung betreffenden zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, soweit sich aus §§ 51 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeine Vorschriften (SGB I) - nichts Abweichendes ergibt, entsprechende Anwendung finden (vgl. BSG, Urteile vom 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - juris Rn. 13, vom 11. Oktober 1979 - 3 RK 88/77 - juris Rn. 13 und vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 - juris Rn. 12f.).
  • BSG, 23.11.1976 - 12 RJ 172/75

    Leistungsansprüche - Aufrechnung durch den Rentenversicherungsträger -

    Sie trägt vor, die grundsätzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. August 1961 (BSGE 15, 36) sei unter der Geltung eines Wanderversicherungsrechts ergangen, welches einen Finanzausgleich lediglich im Einzelfalle vorsah.

    Die beklagte LVA hat mit den streitigen Bescheiden nicht mit einer eigenen Forderung gegenüber Ansprüchen des Klägers aufgerechnet, sondern eine fremde Forderung "verrechnet" (so schon zur letzten Alternative des 5 1299 RVO BSGE 15, 36, 38).

    Gegenüber dem SG hat sie mit Schriftsatz vom 26. Juli 1974 erklärt, daß sie in der Frage der Gegenseitigkeit der für die Aufrechnung in Betracht kommenden Forderungen nach wie vor der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 15, 36) folge; sie erhebe jedoch keine Einwendungen dagegen, daß die Träger der Arbeiterrentenversicherung dem Ersuchen der Einzugsstelle um Aufrechnung geschuldeter Sozialversicherungsbeiträge auch insoweit entsprächen, wie sie die Aufrechnung mit geschuldeten Beiträgen zur Angestelltenversicherung betreffen.

  • BSG, 30.11.1965 - 4 RJ 107/61

    Aufrechenbarkeit von Beitragsforderungen des Trägers der Krankenversicherung und

    Die Beklagte setzt sich eingehend mit dem Urteil des 1. Senats, des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. August 1961 (BSG 15, 36) auseinander, in welchem der Begriff "geschuldete Sozialversicherungsbeiträge" in dem § 1299 RVO entsprechenden § 78 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) in gleicher Weise einengend ausgelegt wird wie in der Entscheidung des SG.

    Die hier streitige Rechtsfrage, ob unter "geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen" i. S. des § 1299 RVO nur Beiträge zur RentV oder auch solche zur KrV und ArblV zu verstehen sind, hat den 1. Senat des BSG nicht nur in der bereits erwähnten, zu § 78 AVG ergangenen Entscheidung BSG 15, 36 beschäftigt.

    In einer Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Seekasse, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften und der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 13./14. Dezember 1961 sind die Besprechungsteilnehmer nach Erörterung des Urteils in BSG 15, 36 zu dem Ergebnis gelangt, daß "die Krankenkassen künftig den Rentenversicherungsträger nur den auf ihn entfallenden Teil der Beitragsrückstände zum Zwecke der Aufrechnung angeben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - L 18 AS 232/17

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei höchstrichterlich bereits

    Es entspricht zunächst gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im sozialrechtlichen Verfahren die die Aufrechnung betreffenden zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, soweit sich aus §§ 51 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeine Vorschriften (SGB I) - nichts Abweichendes ergibt, entsprechende Anwendung finden (vgl. BSG, Urteile vom 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - juris Rn. 13, vom 11. Oktober 1979 - 3 RK 88/77 - juris Rn. 13 und vom 25. August 1961 - 1 RA 233/59 - juris Rn. 12f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - L 18 AS 326/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - L 18 AS 767/18

    Aufrechnung der Behörde gegen einen Kostenerstattungsanspruch aus einem

  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von

  • BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen

  • BSG, 18.02.1970 - 6 RKa 1/69

    Gesamtvergütungsberechnung - Beteiligung der Krankenkasse - Bindung an

  • LSG Bayern, 21.11.2006 - L 6 R 219/06

    Zulässigkeit der Vornahme der in § 51 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 25/80
  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 10/61

    Ansprüche der Krankenkasse - Aufrechnungsmöglichkeit der Krankenkasse -

  • LSG Bayern, 24.10.1979 - L 4/Kr 53/76

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen gegen Ansprüche auf Kranken- bzw.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.1975 - L 2 J 116/75
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