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   BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83   

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https://dejure.org/1984,1130
BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83 (https://dejure.org/1984,1130)
BSG, Entscheidung vom 12.04.1984 - 1 RA 27/83 (https://dejure.org/1984,1130)
BSG, Entscheidung vom 12. April 1984 - 1 RA 27/83 (https://dejure.org/1984,1130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige Erwerbstätigkeit - Anrechenbarkeit einer Ausfallzeit - Anrechenbarkeit einer Ersatzzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 249
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung gemäß § 34 Abs. 1 S 1 SGB X, die als solche ebenfalls die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts hat (stRspr, vgl BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4; BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13 S 43; SozR 2200 § 1237 Nr. 10 S 10) .
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Während Zusicherung einen Verwaltungsakt mit Verpflichtungswillen darstellt (BSGE 56, 249 mwN; Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar § 34 SGB X, Anm 9a mwN), gerichtet auf Erlaß oder Unterlassung eines Verwaltungsaktes, handelt es sich bei der Auskunft um eine "Wissenserklärung" (Schneider-Danwitz, aaO Anm 11 mwN), die sich in der Mitteilung des Wissens erschöpft und sich vom Verwaltungsakt durch das Fehlen eines Regelungswillens unterscheidet.

    Sie hat die Aufgabe, dem Adressaten als verbindliche Zusage über das zukünftige Verhalten der Verwaltungsbehörde bei Erlaß des Verwaltungsaktes Gewißheit zu verschaffen (BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 10; BSGE 56, 249; 61, 123).

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die geforderte Zusage nach § 34 SGB X ihrerseits eine Regelung und damit einen - durch die Teilnahme bedingten - Verwaltungsakt iS des § 31 SGB X darstellt (vgl BSGE 56, 249 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13).
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