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   BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69   

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https://dejure.org/1970,10646
BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69 (https://dejure.org/1970,10646)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1970 - 1 RA 91/69 (https://dejure.org/1970,10646)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1970 - 1 RA 91/69 (https://dejure.org/1970,10646)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69
    pflicht und die Beitragshöhe 1, 8, des 5 121 Abs° ; AVG enthalten (vgl° hierzu BSG 15, 118, 124), so erfolgt auch bei Durchführung der Nachversicherung gemäß @ 9 AVG i°Vom° @ 124 AVG der Beitfagseinzug der Nachversicherungsbeiträge unmittelbar durch die BfA in der Regel durch "schlichte Verwaltungshandlungen", ohne daß die BfA Verwaltungsakte setzt, mit denen sie über die Nachversicherungspflicht, die Beitragspflieht und die Beitragshöhe "entscheidet"°.
  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69
    Die Nachversicherungspflicht tritt gemäß 5 9 AVG kraft Gesetzes ein() Sie bildet einen selbständigen Rechtsgrund für die öffentlich-rechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Entriehtung von Beiträgen für die Zeit einer versicherungsfreien Beschäftigung (BSG 27, 1649 165; Jantz- Zweng, Rentenversicherung, 2° Auflo @ 1252 RVO" Anm° 130 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG entsteht bei der Nachversicherung das gesetzliche Versicherungsverhältnis und damit in der Regel auch die Pflicht des Arbeitgebers, die Nachversicherungsbeiträge zu entrichten, mit dem unversorgten Ausscheiden des Beschäftigten aus der versicherungsfreieh Beschäftigung (BSG l" 2l9" 222; ll" 278, 285; 12, 179" 181; 27" 164, 165)° Der Arbeitgeber schuldet mithin auf Grundidee entstandenen Nachversicherungsverhältnisses die Beiträge für versicherungsfreie Beschäftigte in einem Betrage kraft Gesetzes in ähnlicher Weise wie der Arbeitgeber sonst auf Grund des Versicherungsverhältnisses die Beiträge für versicherungepflichtige Beschäftigte kraft Gesetzes gemäß@l18 AVG laufend entrichten hat (BSG 11, 278 f)o Schon deshalb zu.
  • BSG, 09.06.1960 - 1 RA 123/59

    Geltung der Nachentrichtungsfristen für Nachversicherungsbeiträge - Geltung der

    Auszug aus BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69
    weichende Regelung nicht vor" Auch die Eigenart des Naeh- versicherungsverhältnisses (vglo BSG 12, 179" 181; 27, 164 ff) steht der Anwendung der Vorschrift nicht entgegen" Mit % 146 AVG verfolgt das Gesetz ganz allgemein den Zweck, durch Begründung des Rückforderungsanspruchs leine Vermögensverschiebung wieder rückgängig zu machen" die dadurch eingetreten ist, daß mit der zu Unrecht erfolgten Beitragsentrichtung an eine öffentlich-rechtliche Körperschaft eine Leistung ohne Rechtsgrund bewirkt werden ist (vgl° hierzu Kommentar zur Reichsversicherungsordnung" herausgegeben vom Verband der Rentenversicherungsträger -VerbKom-RVO @ 1424 Anm° 5; Gesämtkomm° EVO 5 1424 Anmol)o Dieser Gesetzeszweck gilt in gleicher Weise für den Fall" daß der Arbeitgeber Nachversicherungsbeiträge an den Versicherungsträger entrichtet zu Unrecht hat°.
  • SG Hildesheim, 19.12.2012 - S 26 AS 1917/12

    Erteilung einer Bescheinigung über die Höhe des Pfändungsfreibetrages in

    Die Reichweite ist damit nicht anders als von Sozialleistungsträgern auszustellenden Entgelt- oder Aufrechnungsbescheinigungen, die nicht als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind (vgl BSG Urteil vom 17.11.1970 - 1 RA 91/69 [juris Rn 16] mwN) .
  • LSG Bayern, 11.07.1979 - L 13/An 178/78
    Eine Nachversicherungsbescheinigung nach RVO § 1229 Abs. 1 Nr. 5 (AVG § 6 Abs. 1 Nr. 6) ist kein der Bindung fähiger Verwaltungsakt, so daß er in einem späteren Rentenverfahren geändert werden kann (RVO § 1402 Abs. 6; AVG § 124 Abs. 6; vgl BSG 1970-11-17 1 RA 91/69 = BSGE 32, 71).
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 71/69
    Beiträge gemäß 5 9 in Verbindung mit 55 124349125 AVG im Sinne des 5 77 SGG in der Sache für die Klägerin bindend entschieden hat - was der Senat in seinem Urteil vom 17°N0- vember 1970 - 1 RA 91/69 -"in einem gleichgelagerten Fall abgelehnt hat - kommt es für den vorliegenden Rechtsstreit nicht mehr an° Ebenso ist nicht entscheidend[} ob der Arbeitgeber Beiträge" dieer in der irrtümlichen Annahme seiner Pflicht zur Nachentrichtung der Beiträge gezahlt hat? nach 5 146 AVG als zu Unrecht entrichtet zurückfordern kann" weil ein entsprechender Sachverhalt hier nicht vorliegt° Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 17° November 1970-1 RA 165/69- bejaht°.
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