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   OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17   

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https://dejure.org/2017,24236
OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17 (https://dejure.org/2017,24236)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 RBs 127/17 (https://dejure.org/2017,24236)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 RBs 127/17 (https://dejure.org/2017,24236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit; Rechtliches Verhältnis eines Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht aus § 28a Abs. 4 SGB IV und die Beschäftigung eines Ausländers ohne ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit; Rechtliches Verhältnis eines Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht aus § 28a Abs. 4 SGB IV und die Beschäftigung eines Ausländers ohne ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren bei Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen bei Bußgeldbescheid

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bußgeld wegen fahrlässiger Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitel

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen bei Bußgeldbescheid

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bußgeld wegen fahrlässiger Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltstitel

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolge: Wirksam auch, wenn die Konkurrenzbetrachtung falsch ist!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Das Rechtsmittelgericht kann und darf daher regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BGHSt 47, 32 [38]).

    Wirksam ist die Beschränkung, wenn der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne dass eine Überprüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (BGHSt 47, 32 [35]; BGH NStZ-RR 2003, 18; SenE v. 28.10.2003 - Ss 464/03 - SenE v. 24.05.2016 - III-1 RVs 83/16; OLG Rostock VRS 101, 380 [383] = NZV 2002, 137).

  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Das gilt hinsichtlich der Konkurrenzverhältnisse namentlich für die unzutreffende Annahme von Tatmehrheit durch die Vorinstanz (SenE v. 27.12.2005 - 83 Ss 72/05 - BayObLG NStZ 1988, 570; OLG Naumburg StraFo 2012, 285 = StV 2012, 734; Graf- Eschelbach , StPO, 2. Auflage 2012, § 318 Rz. 18).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Wirksam ist die Beschränkung, wenn der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne dass eine Überprüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (BGHSt 47, 32 [35]; BGH NStZ-RR 2003, 18; SenE v. 28.10.2003 - Ss 464/03 - SenE v. 24.05.2016 - III-1 RVs 83/16; OLG Rostock VRS 101, 380 [383] = NZV 2002, 137).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 1 Ss 252/00

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Die Feststellungen in den Bußgeldbescheiden lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der geahndeten Taten hinreichend erkennen und bieten so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (dazu vgl. OLG Hamm VRS 99, 220 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4; OLG Jena DAR 2001, 323; OLG Jena VRS 109, 60 [51]; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Zweibrücken VRS 118, 25 [26]).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Zutreffend weist die Staatsanwaltschaft schließlich darauf hin, dass in den Fällen des Zusammentreffens der Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechenden Aufenthaltstitel und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB (bei Streit über die Frage, ob eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt) einhellig jedenfalls vom Vorliegen mehrerer materiellrechtlicher Verstöße ausgegangen wird (OLG Hamm B. v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - bei Juris Tz. 13; OLG Oldenburg PStR 2011, 115 - bei Juris Tz. 6; OLG Nürnberg StraFo 2012, 468 = wistra 2012, 450 - bei Juris Tz. 7).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Wirksam ist die Beschränkung, wenn der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann, ohne dass eine Überprüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich ist, und wenn die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (BGHSt 47, 32 [35]; BGH NStZ-RR 2003, 18; SenE v. 28.10.2003 - Ss 464/03 - SenE v. 24.05.2016 - III-1 RVs 83/16; OLG Rostock VRS 101, 380 [383] = NZV 2002, 137).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Die Feststellungen in den Bußgeldbescheiden lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der geahndeten Taten hinreichend erkennen und bieten so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (dazu vgl. OLG Hamm VRS 99, 220 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4; OLG Jena DAR 2001, 323; OLG Jena VRS 109, 60 [51]; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Zweibrücken VRS 118, 25 [26]).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Die Feststellungen in den Bußgeldbescheiden lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der geahndeten Taten hinreichend erkennen und bieten so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (dazu vgl. OLG Hamm VRS 99, 220 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4; OLG Jena DAR 2001, 323; OLG Jena VRS 109, 60 [51]; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Zweibrücken VRS 118, 25 [26]).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt:

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Zutreffend weist die Staatsanwaltschaft schließlich darauf hin, dass in den Fällen des Zusammentreffens der Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechenden Aufenthaltstitel und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB (bei Streit über die Frage, ob eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt) einhellig jedenfalls vom Vorliegen mehrerer materiellrechtlicher Verstöße ausgegangen wird (OLG Hamm B. v. 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - bei Juris Tz. 13; OLG Oldenburg PStR 2011, 115 - bei Juris Tz. 6; OLG Nürnberg StraFo 2012, 468 = wistra 2012, 450 - bei Juris Tz. 7).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17
    Das gilt hinsichtlich der Konkurrenzverhältnisse namentlich für die unzutreffende Annahme von Tatmehrheit durch die Vorinstanz (SenE v. 27.12.2005 - 83 Ss 72/05 - BayObLG NStZ 1988, 570; OLG Naumburg StraFo 2012, 285 = StV 2012, 734; Graf- Eschelbach , StPO, 2. Auflage 2012, § 318 Rz. 18).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20

    Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und §

    Das ist dann der Fall, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. März 2018 - Ss Bs 106/2017 (10/18 OWi) - OLG Köln ZfSch 2017, 714 ff. - juris Rn. 10; Fischer, a. a. O.; Göhler/Gürtler, a. a. O., Vor § 19 Rn. 3).

    Im Falle des Unterlassens der Meldung liegt der Verstoß mithin im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme bereits vor (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 14.08.2015 - III-1 RBs 219/15, juris Rn. 13; ZfSch 2017, 714 ff. - juris Rn. 11).

    Allein der Umstand, dass beide Verstöße im vorstehend dargelegten Umfang jeweils dieselben Beschäftigungsverhältnisse betrafen, begründet zwischen ihnen noch keinen inneren Bedingungszusammenhang (vgl. OLG Köln ZfSch 2017, 714 ff. - juris Rn. 12).

    Während die Vorschriften über die Meldepflichten nach § 28a SGB IV eine ordnungsgemäße Durchführung der Sozialversicherungspflicht sicherstellen sollen (vgl. OLG Köln ZfSch 2017, 714 ff. - juris Rn. 12; Wache/Lutz in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 28a SGB IV Rn. 1) und speziell die Sofortmeldepflicht nach § 28a Abs. 4 SGB IV der Ersterfassung von Beschäftigungsverhältnisses in bestimmten, erfahrungsgemäß von Schwarzarbeit besonders betroffenen Wirtschaftszweigen dient (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 14.08.2015 - III-1 RBs 219/15, juris Rn. 12), sind die Straf- und Bußgeldvorschriften des Arbeitszeitgesetzes dazu bestimmt, dem in § 1 ArbzG festgeschriebenen Gesetzeszweck, insbesondere der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, Geltung zu verschaffen.

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