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   OLG Köln, 03.09.2013 - III-1 RBs 255/13   

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https://dejure.org/2013,37218
OLG Köln, 03.09.2013 - III-1 RBs 255/13 (https://dejure.org/2013,37218)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2013 - III-1 RBs 255/13 (https://dejure.org/2013,37218)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2013 - III-1 RBs 255/13 (https://dejure.org/2013,37218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer gerichtlichen Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht vorgesehenen Fahrverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht vorgesehenen Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Tatrichters vor erstmaliger Verhängung eines Fahrverbots

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei beabsichtigter Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht vorgesehenen Fahrverbots

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 613
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss OWi 56/94
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
  • OLG Köln, 03.01.2013 - 1 RBs 333/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verurteilung wegen Vorsatzes anstelle der im

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13
    Nachdem die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde zugelassen und dieses Urteil durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16.10.2012 - III-1 RBs 265/12 (Bl. 35 ff. d.A.) - aufgehoben worden war, ist der Betroffene, der von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden war (Bl. 54 f. d.A.), durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.05.2013 wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 Abs. 2, 49 StVO zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt und darüber hinaus gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden (Bl. 57, 59 ff. d.A.).
  • OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
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