Rechtsprechung
OLG Köln, 16.03.2018 - III-1 RBs 84/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen von Fehlern bei der Darstellung der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat im Bußgeldbescheid
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3
Rechtsfolgen von Fehlern bei der Darstellung der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat im Bußgeldbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 06.05.2021 - 2 OLG 53 Ss OWi 141/21
Bußgeldbescheid, Anforderungen, Tatschilderung
Wesentlich für die Bezeichnung der Tat ist, dass der Betroffene - trotz eventuell missglückter Kennzeichnung der Tat - erkennen kann, welches Tun oder Unterlassen den Gegenstand des Verfahrens bildet (…vgl. Göhler/Seitz OWiG, 16. Aufl., § 66 Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2018, - 111-1 RBs 84/18 -, juris). - OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen …
Gemessen hieran ist der Bußgeldbescheid ausreichend, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Tatidentität bestehen kann, also feststeht, welchen Sachverhalt er erfasst und ahnden soll (BayObLG VRS 1978, 36; NZV 1998, 515; OLG Köln DAR 2018, 338).