Rechtsprechung
OLG Köln, 26.03.2015 - 1 RBs 87/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
PoliScan Speed
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 30.10.2012 - 1 RBs 277/12
Geschwindigkeitsmessung (PoliScan-Speed); Anforderungen an die Rüge der …
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2015 - 1 RBs 87/15
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät "PoliScan Speed" des Herstellers W sind in der Rechtsprechung des Senats (SenE v. 07.01.2014 - III-1 RBs 365/13; SenE v. 30.10.2012 - III-1 RBs 277/12 - Juris) wie auch sämtlicher anderer hiermit befasster Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit: OLG Düsseldorf VRR 2014, 392; OLG Karlsruhe VRS 127, 241 = NZV 2015, 150; OLG Frankfurt/Main DAR 2015, 149) als standardisiertes Messverfahren anerkannt; hiervon abzuweichen bietet der vorliegende Fall keine Veranlassung. - OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14
PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2015 - 1 RBs 87/15
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät "PoliScan Speed" des Herstellers W sind in der Rechtsprechung des Senats (SenE v. 07.01.2014 - III-1 RBs 365/13; SenE v. 30.10.2012 - III-1 RBs 277/12 - Juris) wie auch sämtlicher anderer hiermit befasster Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit: OLG Düsseldorf VRR 2014, 392; OLG Karlsruhe VRS 127, 241 = NZV 2015, 150; OLG Frankfurt/Main DAR 2015, 149) als standardisiertes Messverfahren anerkannt; hiervon abzuweichen bietet der vorliegende Fall keine Veranlassung.
- OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RBs 172/15
Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed in der Softwareversion 1.5.5 …
Im Übrigen ist das verwendete Messgerät PoliScan Speed des Herstellers W auch in der Softwareversion 1.5.5 bei Auswertung mit dem TUFF-Viewer Version 3.45.1 - entgegen der offenbar im Urteil des Amtsgerichts von dem Sachverständigen übernommenen Auffassung - nach wie vor als standardisiertes Messerverfahren anzusehen, wie der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Köln (zuletzt SenE vom 26.03.2015 - III-1 RBs 87/15) auch für den hiesigen Bezirk unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 04.12.2014 (2 Ss-Owi 1041/14, zitiert nach juris), die sich ausführlich auch mit den von der hier Betroffenen vorgebrachten Erwägungen zur Softwareversion 1.5.5 sowie der Auswertung mit dem TUFF-Viewer Version 3.45.1 auseinandergesetzt hat, entschieden hat.