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   BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79   

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BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79 (https://dejure.org/1980,18495)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1980 - 1 RJ 32/79 (https://dejure.org/1980,18495)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 32/79 (https://dejure.org/1980,18495)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Das Unvermögen zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit begründet für sich allein Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit noch nicht° Vielmehr muß sich der Kläger bei Anwendung des 5 12h? Abs. 2 RVOunabhängig von seinem beruflichen Werdegang grundsätzlich auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisen lassen (BSGE 30, 192, 206 = SozR Nr. 20 zu @ 12&7 RVG; BSG SozR 2200 5 1247 Nr. 5 S h).

    Zwar ist die Frage, ob für die in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann, primär für die Beurteilung maßgebend, ob derjenige Versicherte berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten -kann (vgl die Beschlüsse des Großen Senats des BSG in BSGE 30, 167, 171 ff = SozR Nr. 79 zu & 12A6 RVO; BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu 5 1247 RVG; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 5 12ü6 Nr. 13).

    Rechtsstreit unter Aufhebung dee angefochtenen Urteils an das LSGzurückzuverweisen (@ 170 Abs. 2 Satz 2 sec), Die Ausführungen des LSG auf Seite 10 des angefochtenen Urteils geben dem Senat Anlaß zu dem Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75, 85 = SozR 2200 5 1246 Nr. 13 8 AB), wonach es anders als nach den Beschlüssen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167, 186 f = SozR Nr. 79 zu @ 12ü6 RVG; BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu @ 12&7 RVG) für die Verweisbarkeit des Versicherten nicht mehr auf den Arbeitsmarkt der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sondern nur noch auf den regionalen Arbeitsmarkt ankommt.

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Zwar ist die Frage, ob für die in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann, primär für die Beurteilung maßgebend, ob derjenige Versicherte berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten -kann (vgl die Beschlüsse des Großen Senats des BSG in BSGE 30, 167, 171 ff = SozR Nr. 79 zu & 12A6 RVO; BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu 5 1247 RVG; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 5 12ü6 Nr. 13).

    Rechtsstreit unter Aufhebung dee angefochtenen Urteils an das LSGzurückzuverweisen (@ 170 Abs. 2 Satz 2 sec), Die Ausführungen des LSG auf Seite 10 des angefochtenen Urteils geben dem Senat Anlaß zu dem Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75, 85 = SozR 2200 5 1246 Nr. 13 8 AB), wonach es anders als nach den Beschlüssen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167, 186 f = SozR Nr. 79 zu @ 12ü6 RVG; BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu @ 12&7 RVG) für die Verweisbarkeit des Versicherten nicht mehr auf den Arbeitsmarkt der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sondern nur noch auf den regionalen Arbeitsmarkt ankommt.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Zwar ist die Frage, ob für die in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann, primär für die Beurteilung maßgebend, ob derjenige Versicherte berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten -kann (vgl die Beschlüsse des Großen Senats des BSG in BSGE 30, 167, 171 ff = SozR Nr. 79 zu & 12A6 RVO; BSGE 30, 192, 195 ff = SozR Nr. 20 zu 5 1247 RVG; BSGE 43, 75, 79 = SozR 2200 5 12ü6 Nr. 13).

    Rechtsstreit unter Aufhebung dee angefochtenen Urteils an das LSGzurückzuverweisen (@ 170 Abs. 2 Satz 2 sec), Die Ausführungen des LSG auf Seite 10 des angefochtenen Urteils geben dem Senat Anlaß zu dem Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75, 85 = SozR 2200 5 1246 Nr. 13 8 AB), wonach es anders als nach den Beschlüssen vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167, 186 f = SozR Nr. 79 zu @ 12ü6 RVG; BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu @ 12&7 RVG) für die Verweisbarkeit des Versicherten nicht mehr auf den Arbeitsmarkt der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sondern nur noch auf den regionalen Arbeitsmarkt ankommt.

  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Dies kann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter nach seinem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn er außerstande ist, Arbeitsplätze dieser Art von seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1980, 1 RJ 32/79).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes sei aber nicht aufgrund eingeschränkter Wegefähigkeit des Versicherten anzunehmen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 13 und BSG vom 27.2.1980 - 1 RJ 32/79) .
  • LSG Hessen, 13.04.2012 - L 5 R 154/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - elektronischer

    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter nach seinem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn er außerstande ist, Arbeitsplätze dieser Art von seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1980, 1 RJ 32/79, juris Rn. 23).
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