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   BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96   

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BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tripod.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3116 (Ls.)
  • NZS 1997, 420
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96
    Abgesehen davon, daß die gesetzliche Regelung gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung nicht auf Fahrten zu Dialysebehandlungen erstreckt werden könnte (vgl dazu BVerfGE 8, 28, 34; 70, 35, 63 f mwN; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl, RdNr 80), gibt es für die Privilegierung der in § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Tatbestände hinreichende sachliche Gründe.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96
    Abgesehen davon, daß die gesetzliche Regelung gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung nicht auf Fahrten zu Dialysebehandlungen erstreckt werden könnte (vgl dazu BVerfGE 8, 28, 34; 70, 35, 63 f mwN; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl, RdNr 80), gibt es für die Privilegierung der in § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Tatbestände hinreichende sachliche Gründe.
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Kontrolluntersuchung - Transplantationszentrum

    Erfasst werden sollen nur Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 19; noch offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 2) .
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Zuzahlung - ambulante Behandlung - Abgrenzung:

    Erfasst werden sollen nur Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (noch offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 2).
  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 KR 159/12

    Berechtigung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Ausstellung von

    Das BSG habe sich zwar mit seiner Dialyseentscheidung (1 RK 23/96) gegen eine Fahrkostenerstattung ausgesprochen.

    Erfasst werden sollen nur solche Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (BSG v. 18.11.2014, a. a. O., Rn. 19; noch offen gelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 Satz 2).

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG (BSG v. 18.02.1997, 1 RK 23/96) und den darin zitierten Bericht des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 12/3937 S. 12) vom 08.12.1992 verweist und daraus den Schluss zieht, dass nach BSG unter § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V auch solche Behandlungen fallen, die zwar (noch) überwiegend stationär erbracht werden, grundsätzlich aber auch ambulant durchführbar sind und durchgeführt werden, vermag das Gericht daraus keine Schlussfolgerung für den vorliegenden Fall im Sinne der Rechtsauffassung der Klägerin zu ziehen.

    Denn diese Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglichen erst das ambulante Operieren in der Vertragsarztpraxis, was zur Gleichstellung des ambulanten Operierens in der Vertragsarztpraxis mit dem im Krankenhaus führt, begründen jedoch nicht die generelle Fahrkostenübernahme bei ambulanten Kataraktoperationen der Kategorie 1. Die Ausführungen der Klägerin, "hierfür habe der Gesetzgeber entsprechende Anreize unter anderem mit § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V geschaffen, damit solche ursprünglich stationären Leistungen zu Zwecken der Beitragsstabilität und Kostendämpfung bei gleichem Qualitätsstandard in den ambulanten Bereich überhaupt verlagert werden könnten (BSG, 1 RK 23/96, Rn. 14)", entbehren im Hinblick auf einen Anspruch der Versicherten auf Übernahme der Fahrkosten zu ambulanten Kataraktoperationen der Kategorie 1 jeder Grundlage.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 1/09

    Erstattung von Fahrkosten - Anspruch auf Freistellung von Taxikosten unterliegt

    Dort ist anerkannt, dass bei Leistungen, die grundsätzlich ambulant erbracht werden (zB Dialysebehandlungen), stationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und daher idR nicht vermieden werden kann (BSG 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 unter Hinweis auf AusBer-GSG 1993 BT-Drucks 12/3937 S 12, Begr zu § 60).

    Hier scheint ein Anwendungsbereich für § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V (und § 37 Abs. 1 Satz 1 - 2. Alternative) verschlossen (vgl BSG 18. Februar 1997, aaO, und Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 68. EL 2010 § 60 SGB V Rn 4).

    Ob dies auch gilt, wenn eine Behandlung sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann (zB ambulante Operationen), hat das BSG im Hinblick auf § 115b SGB V offen gelassen (BSG 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96, aaO; dagegen für den Regelfall Baier in Krauskopf, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf weitere, nicht ausdrücklich genannte Fälle einer ambulanten Behandlung käme nur in Betracht, wenn die getroffene Regelung gemessen an den mit ihr verfolgten Zielen unvollständig wäre und durch die Einbeziehung ähnlicher, vom Gesetzeszweck ebenfalls erfasster Sachverhalte ergänzt werden müsste (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 12).

    Bereits der Umstand, dass das Gesetz die Übernahme der durch eine medizinische Behandlung verursachten Fahrkosten auf bestimmte, genau umschriebene Sachverhalte beschränkt und die Fälle, in denen Krankenkassen Fahrkosten zu übernehmen haben, abschließend regelt (vgl. BSG, Urteil v. 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 Rdn. 12), macht deutlich, daß die Regelung Ausnahmecharakter hat und die privilegierten Tatbestände abschließend erfassen will (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

    Das GSG vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zwar den Katalog der zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zählenden Fahrkosten um den Tatbestand des jetzigen § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V erweitert, jedoch das der Vorschrift zugrundeliegende Regel-Ausnahmeprinzip nicht aufgegeben (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 3/01 R

    Erforderliche" Fahrkosten für Familienheimfahrten aus Anlaß einer beruflichen

    Dabei sind jedoch - wie das LSG mit Recht hervorhebt - von der danach regelmäßig erforderlichen sog Vergleichsberechnung entsprechend § 6 Abs. 1 BRKG (hierzu BSG aaO und Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 mwN) zur Ermittlung des nach öffentlichen Verkehrsmitteltarifen maßgeblichen Höchstbetrages bereits in der Rechtsprechung zu der früheren, im Krankenversicherungsrecht geltenden Reisekosten-Regelung des § 194 Reichsversicherungsordnung Vorgängerregelung zu § 60 SGB V) für den Fall Ausnahmen anerkannt, daß "öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden oder nicht erreichbar sind" (BSG Urteil vom 22. Mai 1985 - 1 RK 5/84 - SozR 2200 § 194 Nr. 12 S 33).

    Aus dieser ergibt sich, daß hier - im Gegensatz zu § 60 SGB V (hierzu BSG Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 -SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 3) - eine zunächst vorgeschlagene Eigenbeteiligung der Versicherten verworfen und statt dessen eine Verdoppelung der zu fördernden Familienheimfahrten beschlossen wurde; hieraus ist zu folgern, daß eine Verschärfung gegenüber der durch die Rechtsprechung zu § 194 RVO gekennzeichneten Rechtslage zur Fahrkostenerstattung bei Reha-Maßnahmen, die auch die Berücksichtigung nicht-gesundheitlicher Gründe für die Benutzung eines privaten PKW einschloss, nicht beabsichtigt war (vgl BT-Drucks 11/5490 S 31 und 11/5530 S 104).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus

    Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch der Versicherten gegenüber der Beklagten auf eine Kostenübernahme für Taxifahrten zur Dialyse ab dem 1. Oktober 1996 kommt allein § 60 Abs. 2 Satz 2 iVm § 61 Abs. 1 Nr. 3 SGB V in Betracht, wonach die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendigen Fahrtkosten von Versicherten zu übernehmen sind, wenn die Versicherten unzumutbar belastet würden (vollständige Befreiung - vgl Urteil des 1. Senats vom 18. Februar 1997, 1 KR 23/96 R = SozR 3-2500 § 60 Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 49/14

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung zur ambulanten Bisphosphonattherapie -

    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1; BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10

    Krankenversicherung - Kontrolluntersuchungen nach Nierentransplantation -

    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1; BSG, Urt. v. 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • LSG Hessen, 16.02.2012 - L 8 KR 243/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - kein

    Eine analoge Anwendung des § 60 Abs. 2 SGB V auf ähnlich gelagerte, jedoch von § 60 Abs. 2 SGB V nicht direkt erfasste Sachverhalte komme nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Februar 1997-1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1) nicht in Betracht.
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier:

  • LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 KR 89/01

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; Transportleistungen im

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2013 - L 11 KR 2432/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2009 - L 1 KR 291/09
  • SG Hannover, 01.02.2007 - S 38 KR 136/05
  • SG Hannover, 20.10.2006 - S 39 KN 4/05
  • SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
  • SG Leipzig, 21.05.2003 - S 8 KR 116/02
  • SG Frankfurt/Main, 29.08.2002 - S 30/9 KR 1552/01
  • VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01

    Eingliederungshilfe; Kraftfahrzeug

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