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   BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92   

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https://dejure.org/1993,17602
BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92 (https://dejure.org/1993,17602)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1993 - 1 RK 33/92 (https://dejure.org/1993,17602)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 (https://dejure.org/1993,17602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretenlassen von Beteiligten vor dem Bundessozialgericht (BSG) durch einen Prozessbevollmächtigten - Vereinigungen von Arbeitgebern als Prozessbevollmächtigte - Voraussetzungen für eine unverschuldete Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 46/74

    Bescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Unrichtigkeit - Zustellung im Ausland -

    Auszug aus BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92
    Es ist ihnen vielmehr zuzumuten, sich im Zweifelsfall sachkundig beraten zu lassen (vgl BSG SozR 1500 § 66 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 25.08.1955 - 4 RJ 21/54
    Auszug aus BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92
    Die Rechtsmittelbelehrung, die ua den Hinweis enthält, daß die Revision von einem beim BSG zugelassenen Prozeßbevollmächtigten einzulegen ist und den vollen Wortlaut des § 166 Abs. 2 SGG wiedergibt, entspricht nicht nur den Anforderungen des § 66 Abs. 1 SGG, sondern auch dem darüber hinausgehenden Gebot, daß der Beteiligte über den wesentlichen Inhalt auch der Formvorschriften bei Einlegung des Rechtsmittels belehrt werden muß (BSG SozR Nr. 22 zu § 66 SGG; BSGE 1, 194, 195; 1, 254, 255).
  • BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verwendung einer

    Auszug aus BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92
    Das gilt auch für das Verschulden von Verbandsvertretern iS von § 166 Abs. 2 SGG, an die die gleichen Anforderungen wie an Rechtsanwälte gestellt werden müssen (BSGE 6, 1).
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92
    Die Rechtsmittelbelehrung, die ua den Hinweis enthält, daß die Revision von einem beim BSG zugelassenen Prozeßbevollmächtigten einzulegen ist und den vollen Wortlaut des § 166 Abs. 2 SGG wiedergibt, entspricht nicht nur den Anforderungen des § 66 Abs. 1 SGG, sondern auch dem darüber hinausgehenden Gebot, daß der Beteiligte über den wesentlichen Inhalt auch der Formvorschriften bei Einlegung des Rechtsmittels belehrt werden muß (BSG SozR Nr. 22 zu § 66 SGG; BSGE 1, 194, 195; 1, 254, 255).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 26.01.1993 - 1 RK 33/92
    An einem Verschulden fehlt es dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozeßführenden nach den gesamten Umständen zuzumuten ist; auch bei Anwendung der danach gebotenen Sorgfalt muß die Versäumung der Verfahrensfrist nicht vermeidbar gewesen sein (BSG GrS SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSGE 1, 227, 232; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 4. Aufl. § 67 Anm. 3 mwN).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist nach ihrem Sinn und Zweck, den Beteiligten ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur (fristgerechten) Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen (BSGE 79, 293, 294 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 S 24) , aber auch (5) eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften erforderlich (stRspr, vgl BSGE 1, 194, 195; BSGE 1, 254, 255; BSGE 7, 1, 2; BSGE 11, 213, 215; BSG vom 26.1.1993 - 1 RK 33/92 - Juris RdNr 6; BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 8 S 35 f) .

    Ausgerichtet auf dieses Ziel genügt es, über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften zu informieren (BSG vom 26.1.1993 - 1 RK 33/92 - Juris RdNr 6) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Das Sozialgericht hat die Klägerin zutreffend und in ausreichendem Umfang belehrt (zur Obliegenheit, sich im Zweifelsfall sachkundig beraten zu lassen: BSG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 -, juris Rn. 6; Hessisches LSG, Urteil vom 13. April 2012 - L 5 R 154/11 -, juris Rn. 41).
  • VG Hannover, 18.05.2017 - 7 A 5352/16

    Dokumentenübermittlung; elektronisch; Klageerhebung; Niederschrift;

    Ausgerichtet auf dieses Ziel genügt es, über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften zu informieren (BSG vom 26.1.1993 - 1 RK 33/92 - Juris RdNr 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 R 1020/08

    Vollständigkeit der Rechtsmittelbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr -

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist nach ihrem Sinn und Zweck, den Beteiligten ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur (fristgerechten) Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen aber auch eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften erforderlich (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 14. März 2013, B 13 R 19/12 R, und 26. Januar 1993, 1 RK 33/92, abrufbar bei Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - L 34 AS 3215/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Rechtsbehelfsbelehrung im

    Ausgerichtet auf dieses Ziel genügt es, über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften zu informieren (BSG vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 - in juris).
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 7 AS 1927/13

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ausgerichtet auf dieses Ziel genügt es, über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften zu informieren (BSG vom 26.1.1993 - 1 RK 33/92 - Juris RdNr. 6).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.09.2021 - L 8 P 8/20

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und

    Dies schließt eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften ein (stRspr, vgl. BSG vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 - juris, Rn. 6; BSG , Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R - juris, Rn 16) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.09.2021 - L 8 P 14/20

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und

    Dies schließt eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften ein (stRspr, vgl. BSG vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 - juris, Rn. 6; BSG , Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R - juris, Rn 16) .
  • BSG, 20.11.2006 - B 13 R 494/06 B

    Prozessvertretung durch zugelassenen Verbandsvertreter im sozialgerichtlichen

    Diese Gewähr ist grundsätzlich erst dann als gegeben anzusehen, wenn der Verband mindestens 1000 Mitglieder hat (BVerfG SozR 1500 § 166 Nr. 14; SozR Nr. 5 zu Art. 101 GG ; BSG SozR Nr. 39 zu § 166 SGG ; BSG Beschlüsse vom 20. April 1998 - B 1 KR 55/97 B - und vom 26. Januar 1993 - 1 RK 33/92 - beide veröffentlicht bei Juris).
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