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   BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91   

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BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91 (https://dejure.org/1992,1348)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 RK 46/91 (https://dejure.org/1992,1348)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 (https://dejure.org/1992,1348)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3021 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Es darf jedoch nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).

    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Die Gerichte haben indessen - wie das Bundesverfassungsgericht (vgl BVerfGE 33, 171, 189) in ständiger Rechtsprechung angenommen hat, nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat.

    Im übrigen darf der Gesetzgeber bei komplexen Sachverhalten - wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118) annimmt - zunächst eine angemessene Zeit Erfahrungen sammeln und sich in diesem Anfangsstadium mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Prüfung eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz ist also die Frage, ob eine Personengruppe gegenüber einer anderen ohne hinreichend sachlichen Grund unterschiedlich behandelt wird (BVerfGE 78, 232, 247).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Es darf jedoch nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (BVerfGE 26, 44, 61 f; 34, 118, 136; 36, 73, 84).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Zu einer derartigen Rechtsfortbildung wäre der Senat nur befugt, wenn eine Regelungslücke vorläge, dh wenn der Gesetzgeber mit Absicht schweigt, um der Rechtsprechung die offene Frage zu überlassen, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (vgl dazu BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Zu einer derartigen Rechtsfortbildung wäre der Senat nur befugt, wenn eine Regelungslücke vorläge, dh wenn der Gesetzgeber mit Absicht schweigt, um der Rechtsprechung die offene Frage zu überlassen, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (vgl dazu BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f mwN).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f mwN).
  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
    Im übrigen darf der Gesetzgeber bei komplexen Sachverhalten - wie das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118) annimmt - zunächst eine angemessene Zeit Erfahrungen sammeln und sich in diesem Anfangsstadium mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Das Verwaltungsverfahren aber endet im Sinne des § 59 Satz 2 SGB I erst mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - FEVS 43, 389>).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Zwar weist diese Wortwahl des Gesetzes die Geldleistung als Sach-, genauer: Dienstleistungssurrogat aus (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - (SozR 3 - 2500 § 53 SGB V Nr. 1)).
  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 40/94

    Ausschluß schwerpflegebedürftiger Versicherter von der außerhäuslichen Pflege

    Dies war verfassungsgemäß (Anschluß an BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 1).

    Hat der Gesetzgeber somit - wie hier - bewußt seine Regelungen auf die Pflege im eigenen Haushalt oder dem der Familie beschränkt und will er für die Absicherung des Pflegerisikos im übrigen erst noch eine gesetzliche Grundlage schaffen, ist es den Gerichten mangels Regelungslücke verwehrt, die für diesen begrenzten Bereich geltenden Normen der §§ 53 bis 57 SGB V auf andere, noch nicht geregelte Bereiche entsprechend anzuwenden (so bereits Urteil des BSG vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 1 bei Unterbringung in einem Pflegeheim).

    Daß nach Auffassung des Gesetzgebers ua aus finanziellen Gründen nicht sofort eine Gesamtlösung geschaffen werden konnte, ist im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht verfassungswidrig (so auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 1 für in einem Pflegeheim untergebrachte Schwerpflegebedürftige).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 1763/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenerstattung bzw Kostenfreistellung für

    Dadurch blieb das Verwaltungsverfahren anhängig, es endet demgegenüber erst im Sinne dieser Vorschrift, wenn der angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 -, SozR 3-2500 § 53 Nr. 1, S. 2), was wegen des anhängigen Berufungsverfahrens immer noch nicht der Fall gewesen ist.
  • SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 42/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Das Verwaltungsverfahren endet erst, wenn die Bescheide unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992, 1 RK 46/91, juris Rn. 14 mwN.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2021 - L 4 P 4299/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegegeld einer

    Gleichwohl endet das Verwaltungsverfahren erst, wenn die Verwaltungsakte unanfechtbar werden (BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - juris, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 18/99

    Krankenversicherung

    Es ist hier nämlich keine Lücke in den bestehenden gesetzlichen Regelungen festzustellen, die zu schließen wäre (vgl. BSGE 68, 139; SozR 3-2500 § 53 Nr. 1; Rüthers, "Die unbegrenzte Auslegung", 4. Aufl., S. 189); es ist vielmehr davon auszugehen, daß sich der Gesetzgeber - dem Wortlaut der §§ 183 RVO, 51 SGB V entsprechend - aus Gründen des Zusammenhangs mit den rentenrechtlichen Vorschriften bewußt dafür entschieden hat, den Kassen die Möglichkeit nicht einzuräumen, von den Versicherten die Stellung eines Antrags auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unmittelbar zu erzwingen.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Zwar weist diese Wortwahl des Gesetzes die Geldleistung als Sach-, genauer: Dienstleistungssurrogat aus (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - <">53%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 53 SGB V Nr. 1>).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1999 - L 2 KN 25/98

    Pflegeversicherung

    Im übrigen darf der Gesetzgeber bei komplexen Sachverhalten - wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118) annimmt - zunächst eine angemessene Zeit Erfahrungen sammeln und sich zunächst mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 -, SozR 3-2500 § 53 SGB V Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 - L 9 KR 54/19

    Lücke, rechtzeitige Vorstellung - Kausalität

    Dieses endet nicht mit dem Erlass eines (ablehnenden) Verwaltungsaktes, sondern bleibt bis zur Bestandskraft anhängig (BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 - juris Rn. 15 - vgl. auch Siefert in: KassKomm, SGB I, § 59 SGB I Rn. 12).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 44.91

    Vererblichkeit in Fällen bedarfsdeckender Selbsthilfe - Vererblichkeit von

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92

    Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92

    Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92

    Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 24 A 3762/91

    Sozialhilferecht: Pflegegeldanspruch und vollstationäre Krankenhausbehandlung

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