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   OLG Köln, 25.10.2016 - III-1 RVs 227/16   

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OLG Köln, 25.10.2016 - III-1 RVs 227/16 (https://dejure.org/2016,44961)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.2016 - III-1 RVs 227/16 (https://dejure.org/2016,44961)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - III-1 RVs 227/16 (https://dejure.org/2016,44961)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StV 2018, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Befasst wird der Eilrichter danach in dem Zeitpunkt, in dem es ihm auf der Grundlage eines Antrags der Strafverfolgungsbehörden möglich ist, in eine Sachprüfung der Tatbestandsmerkmale der Durchsuchungsanordnung und der Verhältnismäßigkeit einzutreten (vgl. BVerfGE 139, 245 ff. - Tz. 78, 79, 109 vgl. a. Tz. 82; OLG Düsseldorf a.a.O.).

    Bedenklich als Umgehung der in der Entscheidung BVerfGE 139, 245 ff. niedergelegten Grundsätze wäre freilich eine Praxis, die dahin ginge, bei dem jeweils zuständigen Eilrichter anzufragen, ob dieser nur aufgrund einer "Akte" oder auch ohne eine solche zu entscheiden bereit sei und in dem Falle, dass der zuständige Richter auf eine Verschriftlichung des Sachverhalts besteht, das Vorliegen der Voraussetzungen der Eilkompetenz zu bejahen.

    Nur dann, wenn im Falle schriftlicher Kommunikation der Untersuchungserfolg gefährdet ist, im Falle mündlicher Sachverhaltsschilderung und mündlicher Entscheidung aber der Richter noch sinnvoll - also unter Berücksichtigung der für eine umfassende Sachprüfung (vgl. BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 63; BVerfG StraFo 2004, 413) erforderlichen Zeitspanne - befasst werden kann, ist die an diesen gerichtete Frage, ob er auf schriftlicher Sachverhaltsdarstellung besteht (und auch nur in schriftlicher Form zu entscheiden bereit ist) überhaupt legitim, weil es nur dann für die nach dem zuvor Dargestellten zunächst den Strafverfolgungsbehörden obliegenden Entscheidung, ob ein Fall der Inanspruchnahme der Eilkompetenz gegeben ist oder nicht, auf die Beantwortung dieser Frage überhaupt ankommt.

    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).

    Auf die regelmäßig erheblich komplexeren Erwägungen, die der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zugrundeliegen, sind sie jedenfalls nicht bruchlos übertragbar (in diese Richtung auch BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 30).

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Ausführungen dazu, ob aus diesem Sachverhalt ein Beweisverwertungsverbot resultiert (hierzu jüngst BGH NStZ 2016, 551 [552]), erübrigen sich mithin mangels Vorliegens eines Beweiserhebungsverbots.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Die - regelmäßig erst nach Durchführung der Ermittlungsmaßnahme erfüllte - Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, den Anlass der Maßnahme und der Inanspruchnahme der Eilkompetenz in den Akten zu dokumentieren (BVerfGE 103, 142 [159 f.]), vermag hieran nichts zu ändern.
  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Dieser ist aber verlässlich regelmäßig nur aus einer Verschriftlichung zu rekonstruieren (vgl. dazu instruktiv die dem Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 [= StV 2010, 14 = StraFo 2010, 23] zugrunde liegende Sachgestaltung).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Nur dann, wenn im Falle schriftlicher Kommunikation der Untersuchungserfolg gefährdet ist, im Falle mündlicher Sachverhaltsschilderung und mündlicher Entscheidung aber der Richter noch sinnvoll - also unter Berücksichtigung der für eine umfassende Sachprüfung (vgl. BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 63; BVerfG StraFo 2004, 413) erforderlichen Zeitspanne - befasst werden kann, ist die an diesen gerichtete Frage, ob er auf schriftlicher Sachverhaltsdarstellung besteht (und auch nur in schriftlicher Form zu entscheiden bereit ist) überhaupt legitim, weil es nur dann für die nach dem zuvor Dargestellten zunächst den Strafverfolgungsbehörden obliegenden Entscheidung, ob ein Fall der Inanspruchnahme der Eilkompetenz gegeben ist oder nicht, auf die Beantwortung dieser Frage überhaupt ankommt.
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauschmittelkauf teils zum

  • AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16

    Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat

    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (s. jüngst OLG Köln, Beschluss vom 25.10.2016, III-1 RVs 227/16 und OLG Düsseldorf StraFo 2016, 339).
  • LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18

    Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot

    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (OLG Köln, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-1 RVs 227/16 -, Rn. 13, juris).
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