Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16891
OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16 (https://dejure.org/2017,16891)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2017 - 1 RVs 281/16 (https://dejure.org/2017,16891)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2017 - 1 RVs 281/16 (https://dejure.org/2017,16891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Filmwerke unter Verwendung der BitU 3-Technik

  • rechtsportal.de

    UrhG § 106 Abs. 1
    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Filmwerke unter Verwendung der BitU 3-Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbarkeit wegen öffentlichen Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke - §106 UrhG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Filmwerke

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1039
  • StV 2019, 400 (Ls.)
  • MMR 2018, 400
  • ZUM 2018, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Leipzig, 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11

    Illegales Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Der Bundesgerichtshof hat das federführende Schaffen und Betreiben eines solchen Internetportals als mittäterschaftliche Verwirklichung der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken - im entschiedenen Fall in der Tatvariante des Vervielfältigens - gewertet (BGH B. v. 11.01.2017 - 5 StR 164/16 - Tz. 12; s. zuvor bereits Rheinbacher NStZ 2014, 57 [60 ff.]; für Alleintäterschaft allerdings LG Leipzig ZUM 2013, 338 - bei Juris Tz. 87).

    Die Uploader wurden von den Betreibern von L.to ausgewählt und mussten sich zuvor dort bewerben (LG Leipzig ZUM 2013, 338 - bei Juris Tz. 87; Rheinbacher NStZ 2014, 57 [58]).

    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Die Einnahmen müssen nicht unmittelbar aus der Tatbegehung herrühren, eine mittelbare Gewinnerzielung - wie hier diejenige aus Werbeeinnahmen - genügt (BGH NJW 2004, 1674 [1679]; BGH wistra 1999, 465; Fromm/Nordemann- Ruttke/Scharringhausen , a.a.O., § 108a UrhG Rz. 4).

    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).

  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 164/16

    Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen kino.to und kinox.to

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Der Bundesgerichtshof hat das federführende Schaffen und Betreiben eines solchen Internetportals als mittäterschaftliche Verwirklichung der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken - im entschiedenen Fall in der Tatvariante des Vervielfältigens - gewertet (BGH B. v. 11.01.2017 - 5 StR 164/16 - Tz. 12; s. zuvor bereits Rheinbacher NStZ 2014, 57 [60 ff.]; für Alleintäterschaft allerdings LG Leipzig ZUM 2013, 338 - bei Juris Tz. 87).

    Ein vorheriges urheberrechtswidriges Vervielfältigen - wie im Falle L.to durch Hochladen der Datei auf einen Server (vgl. BGH B. v. 11.01.2017 - 5 StR 164/16 Tz. 12) - ist hierfür nicht erforderlich.

  • BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99

    Besonders schwerer Fall der Bestechung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Die Einnahmen müssen nicht unmittelbar aus der Tatbegehung herrühren, eine mittelbare Gewinnerzielung - wie hier diejenige aus Werbeeinnahmen - genügt (BGH NJW 2004, 1674 [1679]; BGH wistra 1999, 465; Fromm/Nordemann- Ruttke/Scharringhausen , a.a.O., § 108a UrhG Rz. 4).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu prüfen (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 478; BGH NJW 2009, 307).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08

    Keine Erstreckung des Erfolgs der Revision auf die Kompensation

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu prüfen (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 478; BGH NJW 2009, 307).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).
  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Dass der Angeklagte - mutmaßlich - die Nutzer von U3.to ebenso wenig kannte, wie diesen umgekehrt die Person des Angeklagten bekannt gewesen sein muss, spielt schließlich für die mittäterschaftliche Zurechnung keine Rolle (BGH NStZ 2010, 342; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; Hilgert/Greth, a.a.O. Rz. 787).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Dass der Angeklagte - mutmaßlich - die Nutzer von U3.to ebenso wenig kannte, wie diesen umgekehrt die Person des Angeklagten bekannt gewesen sein muss, spielt schließlich für die mittäterschaftliche Zurechnung keine Rolle (BGH NStZ 2010, 342; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; Hilgert/Greth, a.a.O. Rz. 787).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16
    Ein urheberrechtlich geschütztes Werk macht im Sinne von §§ 106 Abs. 1, 15 Abs. 2 Ziff. 2, 19a UrhG zugänglich, wer einem Dritten Zugriff auf das sich in seiner Zugriffssphäre befindende Werk eröffnet (BGH NJW 2011, 378 - "Session-ID" - bei Juris Tz. 23; BGHZ 185, 291 - "Vorschaubilder I" - bei Juris Tz. 19; BeckOK-UrhG- Götting , § 19a Rz. 3; Hilgert/Greth, Urheberrechtsverletzungen im Internet Rz. 339), unabhängig davon, ob dieser die ihm gebotene Möglichkeit tatsächlich auch ergreift (Loewenheim- Haß , Urheberrecht, 4. Auflage 2010, § 106 Rz. 21: Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werks zum interaktiven Abruf im Internet).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht