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OLG Hamm, 05.06.2014 - 1 RVs 48/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StGB § 42
Geldstrafe, Zahlungserleichterung, Tatgericht - Burhoff online
Zahlungserleichterung, Geldstrafe, Anordnung, Zuständigkeit
- openjur.de
Ratenzahlungsanordnungdurch das erkennende Gericht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ratenzahlungsanordnungdurch das erkennende Gericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine zwingende Anwendung des § 42 S. 1 StGB
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 459a; StGB § 42
Zwingende Ratenzahlungsanordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ratenzahlung bei der Geldstrafe - wer entscheidet?
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.04.2013 - 40 Ns 118/13
- OLG Hamm, 05.06.2014 - 1 RVs 48/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.01.2015 - 1 RVs 112/14
Keine Anordnung von Zahlungserleichterungen bei Möglichkeit des Ansparens auf die …
Angesichts des zwingenden Charakters der Regelung kann von einer Entscheidung nach § 42 StGB, soweit Anlass zu ihr besteht, nicht etwa deswegen abgesehen werden, weil auch die Vollstreckungsbehörde noch Zahlungserleichterungen nach § 459a StPO bewilligen darf (OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2014 - III-1 RVs 48/14 - juris).Hat er diese Möglichkeit, so ist ihm die Zahlung der Gesamtsumme zumutbar (OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2014 - III-1 RVs 48/14 - juris).