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   OLG Köln, 28.03.2018 - III-1 RVs 51/18   

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OLG Köln, 28.03.2018 - III-1 RVs 51/18 (https://dejure.org/2018,11411)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2018 - III-1 RVs 51/18 (https://dejure.org/2018,11411)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 (https://dejure.org/2018,11411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Würdigung der Persönlichkeit eines Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Die Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 267 Rz. 2a), ggf. aber auch zum Sachverhalt (vgl. OLG München wistra 2006, 160; Meyer-Goßner/Appl, a.a.O. Rz. 680) - namentlich, wenn dieser überschaubar ist -, können übernommen werden, wenn die Berufungsstrafkammer auf gleicher Beweisgrundlage zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt wie das Amtsgericht.
  • OLG München, 16.01.2006 - 5St RR 259/05

    Keine Bezugnahme auf Strafzumessungserwägungen des Amtsgerichts im

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Die Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 267 Rz. 2a), ggf. aber auch zum Sachverhalt (vgl. OLG München wistra 2006, 160; Meyer-Goßner/Appl, a.a.O. Rz. 680) - namentlich, wenn dieser überschaubar ist -, können übernommen werden, wenn die Berufungsstrafkammer auf gleicher Beweisgrundlage zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt wie das Amtsgericht.
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    So verhält es sich namentlich hinsichtlich der Feststellung des Beweisergebnisses und dessen Würdigung als "ureigenster" Aufgabe des (neuen) Tatrichters (s. nur BGHSt 28, 18 [19 f.]).
  • KG, 28.05.1997 - 4 Ws 76/97
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Das entspricht nicht §§ 267, 328 StPO, wonach die Berufungsstrafkammer über die Tat und deren Rechtsfolgen eine von der Entscheidung erster Instanz unabhängige eigene Entscheidung aufgrund eigener rechtlicher und tatsächlicher Würdigung zu treffen hat (KG NStZ-RR 1998, 11 [12]; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Auflage 2008 Rz. 678; SK-StPO-Frisch, 5. Auflage 2016, § 328 Rz. 4).
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Voraussetzung für eine bedenkenfreie Bezugnahme ist aber stets, dass deren Umfang unmissverständlich deutlich wird (OLG Oldenburg StV 1989, 55; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 [120]; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • BGH, 12.08.2010 - 3 StR 227/10

    Geldfälschung; Einrücken der Anklageschrift in den Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Es handelt sich dabei um einen Bewertungsvorgang, der in seinen Einzelheiten nicht von verschiedenen Gerichten in gleicher Weise vorgenommen werden kann (vgl. Meyer-Goßner/Appl, a.a.O. Rz. 681 zur Strafzumessung; vgl. auch BGH B. v. 12.08.2010 - 3 StR 227/10 = StV 2011, 8 [L] zum "Einrücken" des Anklagesatzes).
  • OLG Hamm, 19.04.2016 - 1 RVs 20/16

    Mitführen einer Schutzwaffe; Versammlung; strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Der Tatrichter hat vielmehr für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich gemacht haben (st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 28.02.2003 - Ss 71/03 - SenE v. 11.04.2003 - Ss 269/02 - SenE v. 02.04.2013 - III-1 RVs 57/13 - SenE v. 17.02.2016 - III-1 RVs 20/16 - SenE v. 03.05.2017 - III-1 RVs 68/17 -).
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18
    Daran fehlt es: Der Senat erachtet es als ausgeschlossen, dass sich die Angeklagte in zweiter Instanz in einer Weise ebenso eingelassen hat, die Zeugen sämtlich ebenso in einer Weise bekundet haben wie in erster Instanz, dass die wortgleiche Wiedergabe ihrer Angaben das Geschehen in der Berufungshauptverhandlung wiederspiegelt (dazu vgl. BVerfG NJW 2004, 209 [210]; s. weiter MüKo-StPO- Quentin , § 328 Rz. 34).
  • OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18

    Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

    Dabei folgt aus dem Wesen des Berufungsurteils, das nicht das amtsgerichtliche Erkenntnis überprüft, sondern eigenständig über Schuld- und Straffrage befindet (vgl. SenE v. 28.03.2018 - III-1 RVs 51/18 = StV 2018, 801 m. N.), dass es sich hierbei um eigene Feststellungen der Berufungsstrafkammer handeln muss.
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Ist wie hier das Urteil des Amtsgerichts uneingeschränkt angefochten, hat das Berufungsgericht eigene Feststellungen zu treffen und diese in einer aus sich heraus verständlichen Weise in den Urteilsgründen darzustellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 -, juris).

    Es muss erkennbar sein, dass das Berufungsgericht seiner Pflicht zu eigenen Feststellungen und zur eigenen Beweiswürdigung voll nachgekommen ist (OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 Ss 501/02 -, juris Rn. 16 ff.).

  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht insoweit auf gleicher Beweisgrundlage zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt wie das Amtsgericht, kann eine Übernahme der insoweit relevanten Textpassagen des Ersturteils in Betracht kommen (vgl. OLG Köln Beschluss vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 -, juris).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht insoweit auf gleicher Beweisgrundlage zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt wie das Amtsgericht, kann eine Übernahme der insoweit relevanten Textpassagen des Ersturteils in Betracht kommen (vgl. OLG Köln Beschluss vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 -, juris).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht insoweit auf gleicher Beweisgrundlage zu denselben tatsächlichen Feststellungen gelangt wie das Amtsgericht, kann eine Übernahme der insoweit relevanten Textpassagen des Ersturteils in Betracht kommen (vgl. OLG Köln Beschluss vom 28. März 2018 - III-1 RVs 51/18 -, juris).
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