Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2010 - III-1 RVs 71/10   

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https://dejure.org/2010,9712
OLG Köln, 20.04.2010 - III-1 RVs 71/10 (https://dejure.org/2010,9712)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2010 - III-1 RVs 71/10 (https://dejure.org/2010,9712)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2010 - III-1 RVs 71/10 (https://dejure.org/2010,9712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Fahren auf Sicht in der Dunkelheit // Verhalten bei Fern- und Abblendlicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit einzuhaltenden Geschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StVO § 17
    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit einzuhaltenden Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wie schnell darf Nachts gefahren werden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsreduzierung nach Abblenden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91

    Angeklagter; Belastungszeuge; Hauptverhandlung; Identifizieren; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind; er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1995, 184; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358).

    Der Tatrichter muss für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen Erwägungen beruht (BGH MDR 1980, 631 [Holtz]; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358; SenE v. 03.02.2009 - 81 Ss 107/08 -).

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 1748; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 82, 358; SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140).

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre (BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350; BGH NStZ 2009, 148; OLG Düsseldorf VRS 88, 268; Senat VRS 70, 373; SenE v. 25.10.2001 - 1 Zs 907/01 -).

    Die Feststellung der Strafkammer, der Unfall hätte sich nicht ereignet, wenn der Angeklagte bei Eintritt der "kritischen Verkehrssituation" nicht mit einer höheren als Geschwindigkeit als 81 km/h gefahren wäre, ist mit beiden Angaben nicht in Einklang zu bringen und beantwortet daher auch die Frage, welche Geschwindigkeit des Angeklagten noch verkehrsgerecht gewesen wäre (vgl. BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350), nicht rechtsfehlerfrei.

  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind; er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1995, 184; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358).

    Der Tatrichter muss für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen Erwägungen beruht (BGH MDR 1980, 631 [Holtz]; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358; SenE v. 03.02.2009 - 81 Ss 107/08 -).

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre (BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350; BGH NStZ 2009, 148; OLG Düsseldorf VRS 88, 268; Senat VRS 70, 373; SenE v. 25.10.2001 - 1 Zs 907/01 -).
  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Grundsätzlich muss er sicherstellen, dass der Anhalteweg im Sichtbereich, das heißt in dem Bereich, in dem nach den konkreten Umständen Hindernisse für den jeweiligen Fahrer erkennbar werden, garantiert bleibt (BGHSt 16, 145 = NJW 1961, 1588; BGH NJW 1984, 2412).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 1748; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 82, 358; SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Grundsätzlich muss er sicherstellen, dass der Anhalteweg im Sichtbereich, das heißt in dem Bereich, in dem nach den konkreten Umständen Hindernisse für den jeweiligen Fahrer erkennbar werden, garantiert bleibt (BGHSt 16, 145 = NJW 1961, 1588; BGH NJW 1984, 2412).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 1748; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 82, 358; SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Aufgabe des Tatrichters ist es, im Rahmen der Beweiswürdigung eine Begründung dafür zu geben, auf welchem Weg er zu den Feststellungen gelangt ist, die Grundlage der Verurteilung geworden sind; er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1995, 184; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34 u. VRS 82, 358).
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
    Vielmehr genügt es, wenn er bis zum Ende der vorher ausgeleuchteten Strecke seine Geschwindigkeit - allmählich - so weit herabgesetzt hat, dass er nunmehr innerhalb der Reichweite der abgeblendeten Scheinwerfer anhalten kann (BayObLG NJW 1965, 1493; vgl. auch BGH VRS 35, 117; Heß a.a.O).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 1 Ws 750/94
  • OLG Köln, 29.10.1985 - 1 Ss 504/85

    Fahrlässige Körperverletzung; Kind; Kleinkind; Verkehrsgerechtes Verhalten

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - III-1 RVs 71/10   

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https://dejure.org/2010,22629
OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - III-1 RVs 71/10 (https://dejure.org/2010,22629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2010 - III-1 RVs 71/10 (https://dejure.org/2010,22629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de

    StP § 302 Abs. 2; StPO § 410
    Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 655
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.02.1999 - 5 Ws (B) 717/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Die mündliche Erklärung des Verteidigers in der Hauptverhandlung, der Einspruch gegen den Strafbefehl vom 16. März 2009 werde auf das Strafmaß beschränkt, stellt eine Teilrücknahme des förmlichen Rechtsbehelfs dar, für die der Verteidiger gemäß § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Angeklagten bedurfte (vgl. OLG Karlsruhe ZfS 1997, 393; KG Berlin, Beschluss vom 19.02.1999, 5 Ws (B) 717/98).

    Soweit der Bundesgerichtshof die erst in der Revisionsbegründung abgegebene Erklärung, das Urteil werde nur in beschränktem Umfang angefochten, nicht als Teilrücknahme des Rechtsmittels, sondern als Konkretisierung desselben behandelt (BGHSt 38, 4), beruht dies auf den Besonderheiten der Revision, wonach der Beschwerdeführer gemäß § 344 Abs. 1 StPO zu erklären hat, inwieweit er das Urteil anfechten will (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.02.1999, 5 Ws (B) 717/98).

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98

    Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese allgemeine Ermächtigung aber nur dann als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen, wenn dem Verteidiger das Mandat erst zur Durchführung des Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens erteilt worden ist (vgl. BGH StraFo 2004, 57; NStZ 2000, 665; 1998, 531; StV 1991, 197).
  • BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03

    Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese allgemeine Ermächtigung aber nur dann als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen, wenn dem Verteidiger das Mandat erst zur Durchführung des Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens erteilt worden ist (vgl. BGH StraFo 2004, 57; NStZ 2000, 665; 1998, 531; StV 1991, 197).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Soweit der Bundesgerichtshof die erst in der Revisionsbegründung abgegebene Erklärung, das Urteil werde nur in beschränktem Umfang angefochten, nicht als Teilrücknahme des Rechtsmittels, sondern als Konkretisierung desselben behandelt (BGHSt 38, 4), beruht dies auf den Besonderheiten der Revision, wonach der Beschwerdeführer gemäß § 344 Abs. 1 StPO zu erklären hat, inwieweit er das Urteil anfechten will (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.02.1999, 5 Ws (B) 717/98).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese allgemeine Ermächtigung aber nur dann als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen, wenn dem Verteidiger das Mandat erst zur Durchführung des Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens erteilt worden ist (vgl. BGH StraFo 2004, 57; NStZ 2000, 665; 1998, 531; StV 1991, 197).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese allgemeine Ermächtigung aber nur dann als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen, wenn dem Verteidiger das Mandat erst zur Durchführung des Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahrens erteilt worden ist (vgl. BGH StraFo 2004, 57; NStZ 2000, 665; 1998, 531; StV 1991, 197).
  • OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18

    Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in

    bedarf (Anschluss an KG, Beschl. v. 19.02.1999 - 2 Ss 419/98 - 5 Ws (B) 717/98 [bei juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 = Justiz 2011, 104 = OLGSt StPO § 302 Nr. 10 und [für den Einspruch gegen den Strafbefehl] OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.06.2010 -1 RVs 71/10 = NStZ 2010, 655).

    Dagegen wird durch den Einspruch, der nach der gesetzlichen Regelung gerade keiner Begründung bedarf, der Bußgeldbescheid in vollem Umfang angefochten, sofern er nicht bereits mit der Einlegung nach § 67 II OWiG auf einen bestimmten Beschwerdepunkt beschränkt ist (KG a.a.O.; i.E. ebenso für die Berufung OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 = Justiz 2011, 104 = OLGSt StPO § 302 Nr. 10 und für den Einspruch gegen den Strafbefehl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - 1 RVs 71/10 = NStZ 2010, 655 sowie LR/Jesse § 302 Rn. 44).

  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    Vielmehr entspricht die Anwendung des § 302 Abs. 2 StPO auf eine nachträgliche Beschränkung zunächst unbeschränkt eingelegter Rechtsbehelfe unabhängig vom Zeitpunkt dieser Erklärung auch in diesen Konstellationen einhelliger Meinung und wird, soweit ersichtlich, nicht in Frage gestellt; namentlich im Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl nach §§ 410 Abs. 1, 2, 411 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15. Juni 2010, III- 1 RVs 71/10, NStZ 2010, 655); im Beschwerdeverfahren (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Juli 2016, 1 Ws 51/16, BeckRS 2016, 14142), sowie bezüglich der Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach § 67 Abs. 2 OWiG (OLG Bamberg, Beschluss v. 8. Februar 2019, 2 Ss OWi 123/19, juris; KG Berlin, Beschluss v. 19. Februar 1999, 2 Ss 419/98, juris).
  • BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23

    Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur

    Dagegen wird durch den Einspruch, der nach der gesetzlichen Regelung gerade keiner Begründung bedarf, der Bußgeldbescheid in vollem Umfang angefochten, sofern er nicht bereits mit der Einlegung nach § 67 Abs. 2 OWiG auf einen bestimmten Beschwerdepunkt beschränkt ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18 = ZfSch 2018, 588 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 5 = BeckRS 2018, 7635 m.w.N.; im Ergebnis ebenso für die Berufung: BayObLG, Beschluss vom 01.02.2021 - 202 StRR 4/21 bei juris = BeckRS 2021, 1622; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 Ss 618/10 = Justiz 2011, 104 = OLGSt StPO § 302 Nr. 10 = BeckRS 2010, 28143 und für den Einspruch gegen den Strafbefehl: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - III-1 RVs 71/10 = NStZ 2010, 655 = BeckRS 2010, 17408 sowie Löwe-Rosenberg/Jesse a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2013 - 3 RVs 24/13

    Nachweis der Ermächtigung zur nachträglichen Beschränkung des Einspruchs gegen

    Die Beschränkung des Einspruchs kann durch den Verteidiger gemäß § 302 Abs. 2 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten wirksam erklärt werden, denn es handelt sich um die Teilrücknahme eines förmlichen, hier zunächst in vollem Umfang eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2010, 655; KG Berlin, Beschl. v. 19.2.1999 - 5 Ws (B) 717/98; OLG Karlsruhe ZfSch 1997, 393).
  • KG, 10.12.2021 - 3 Ss 56/21

    Anforderungen an eine Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels

    c) Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung von Verfahrenshindernissen - hier insbesondere das der Teilrechtskraft - (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2010, 655) ergibt, dass die Beschränkung des Einspruchs gegen den Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam ist.
  • KG, 10.12.2021 - 161 Ss 113/21

    Beschränkung eines eingelegten Rechtsmittels; Wechselwirkung zwischen Fahrverbot

    c) Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung von Verfahrenshindernissen - hier insbesondere das der Teilrechtskraft - (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2010, 655) ergibt, dass die Beschränkung des Einspruchs gegen den Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam ist.
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