Rechtsprechung
OLG Köln, 03.05.2011 - III-1 RVs 80/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung des genauen Schadensbildes
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Mitteilung des Schadensbildes bei kleineren Schäden bei Urteilen nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- verkehrslexikon.de
Zur Mitteilung des Schadensbildes bei "kleineren" Schäden bei Urteilen nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei "kleineren" Schäden ist in den Urteilsgründen i.R.d. unerlaubten Entfernens vom Unfallort die Mitteilung des genauen Schadensbildes erforderlich; Erforderlichkeit der Mitteilung des genauen Schadensbildes in den Urteilsgründen bei "kleineren" Schäden i.R.d. ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfallflucht - kleiner Fahrzeugschaden
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrerflucht - bei kleinen Fahrzeugschäden
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 142 Abs. 1
Strafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung des genauen Schadensbildes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort… was ist ein "kleinerer Schaden”?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unfallflucht und bedingter Vorsatz
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallflucht setzt Vorsatz voraus
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 285
- NZV 2011, 510
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der …
Es können Umstände (z.B. heftiger Anprall, Schaden am eigenen Fahrzeug u.a.) vorliegen, die beim Täter trotz eines solchen Nichterkennens die Vorstellung begründen, es sei möglicherweise ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 1 RVs 80/11, BeckRS 2011, 16833).