Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.12.2016 - III-1 RVs 94/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Unterschrift, Anforderungen, Fertigstellung, Urteil
- Burhoff online
Strafurteil, Anforderungen Unterschrift des Richters
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Urteils; Rechtsfolgen des Fehlens einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 2 S. 1
Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters - rechtsportal.de
StPO § 275 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Urteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"ein durch Schlaufe verbundener Auf- und Abstrich" ist keine Unterschrift, oder: (Daher) Aufhebung
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 05.08.2016 - 601 Ls 69/16
- OLG Hamm, 20.12.2016 - III-1 RVs 94/16
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RBs 124/21
Aufhebung des Urteils bei nicht erkennbarer Unterschrift des Richters
Diese Grenze individueller Charakteristik ist insbesondere bei der Verwendung bloßer geometrischer Formen oder einfacher (gerader oder nahezu gerader) Linien eindeutig überschritten, die in keinem erkennbaren Bezug zu den Buchstaben des Namens stehen (st. höchstrichterliche und obergerichtliche Rspr., vgl. nur: OLG Hamm, Beschl. v. 20.12.2016 - III-1 RVs 94/16 - juris m.w.N.). - OLG Hamm, 01.03.2019 - 1 RBs 38/19
Urteil im OWiG -Verfahren: Rechtsfolgen des Fehlens einer individualisierbaren …
Ebenso wie im Revisionsverfahren sind Gegenstand der Überprüfung eines Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht in sachlich-rechtlicher Hinsicht allein die schriftlichen Entscheidungsgründe, wie sie sich aus der gemäß § 275 StPO mit der Unterschrift des Richters zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde ergeben, und ist hierbei das Fehlen einer individualisierbaren richterlichen Unterschrift - abgesehen von dem Fall des Fehlens nur einer richterlichen Unterschrift bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 20.12.2016 - III-1 RVs 94/16 -, juris).Ebenso wie im Revisionsverfahren sind Gegenstand der Überprüfung eines Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht in sachlich-rechtlicher Hinsicht allein die schriftlichen Entscheidungsgründe, wie sie sich aus der gemäß § 275 StPO mit der Unterschrift des Richters zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde ergeben (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.04.2018 - 3 Ss OWi 602/18 -, juris; zur Revision vgl. Senat, Beschluss vom 20.12.2016 - III-1 RVs 94/16 -, juris; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348;… KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 27;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 337 Rn. 22).
- OLG Hamm, 10.08.2021 - 1 RVs 41/21
Unzulässigkeit der Berufung wegen nicht ordentlich unterschriebener …
Darüber hinaus gehört es zum Wesen der Unterzeichnung, dass der Schriftzug einen individuellen und einmaligen Charakter aufweist, der die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnet, und somit die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwert (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 2 St OLG Ss 260/06 -, Rn. 11, juris, mit Hinweisen zur Rspr. des BGH; vgl. auch zur richterlichen Unterschrift Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - III-1 RVs 94/16 -, juris, m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Einl. 129). - OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22
Jugendstrafe, Schuldschwere, schädliche Neigungen, JGG
Die Annahme eines besonders schweren oder eines minder schweren Falls gehört nicht in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO), sondern in die Urteilsgründe; denn insoweit handelt es sich um Strafzumessungsgründe und nicht um eigene Straftatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83, BeckRS 1984, 3236; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 RVs 94/16, BeckRS 2016, 119157, Rn. 10 mit Verweis auf § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 260 Rn. 25 m. w. N.). - OLG Hamm, 05.08.2021 - 1 RVs 48/21
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Dem Fehlen der Urteilsgründe steht es gleich, wenn die Urteilsgründe entgegen § 275 Abs. 2 S. 1 StPO überhaupt nicht (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 24) oder nur in ungenügender Weise (Senatsbeschluss vom 20.12.2016 - III - 1 RVs 94/16 -, zitiert nach juris) unterschrieben sind und eine Nachholung der Unterschrift wegen Ablaufs der Frist aus § 275 Abs. 1 StPO ausscheidet (zu vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2019 - 2 Rev 39/18 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.05.2016 - Ss 28/16 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2010 - 3 Ss 52/10 -, jeweils zitiert nach juris).