Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Anforderungen; Schätzung, Rauschgiftmengen, Wirkstoffgehalt
- Burhoff online
Rauschgiftmenge, Schätzung, Feststellugen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betäubungsmittel, Marihuana, Schätzung, Menge, Wirkstoffgehalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Schätzung von Betäubungsmittelmengen und deren Wirkstoffgehalt
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46; BtMG §§ 29 Abs. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2
Betäubungsmittel; Marihuana; Schätzung; Menge; Wirkstoffgehalt - rechtsportal.de
StGB § 46 ; BtMG §§ 29 Abs. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2
Anforderungen an die Schätzung von Betäubungsmittelmengen und deren Wirkstoffgehalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wie viel Marihuana passt in den Kofferraum eines Mercedes 350 CLS?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen bei Schätzung von Rauschgiftmengen und deren Wirkstoffgehalt
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 47 Ns 38/15
- OLG Hamm, 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15
Papierfundstellen
- StV 2017, 299
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von …
Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise jedoch dann nur abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.01.1999 - Ss 2/99 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, juris).
- OLG Hamm, 25.04.2017 - 1 RVs 26/17
Antrag auf Absehen von Strafe; Erörterungsmangel
Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise jedoch dann nur abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.01.1999 - Ss 2/99 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, juris). - OLG Hamm, 09.11.2017 - 5 RVs 133/17
Grundlagen für die Schätzung des Wirkstoffgehalts von nicht untersuchten …
Das Schöffengericht verzichtet dabei zum einen ohne nähere Begründung auf die Einholung eine Wirkstoffgutachtens, obwohl die Betäubungsmittel sichergestellt wurden, und legt aber zum anderen auch nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Art und Weise die der Schätzung zugrundegelegten "allgmeinen Erfahrungen" im Bezirk des erkennenden Gerichts näher dar (vgl. zum Ganzen ausführlich OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016, III-1 RVs 96/15). - OLG Hamm, 28.05.2019 - 1 RVs 26/19
Anforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln; …
Nähere Feststellungen zur Qualität des Rauschgifts sind nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Strafzumessung im Regelfall unerlässlich, da das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt werden (vgl. so und zum Folgenden z.B. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11 - Senat, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, jew. zit. n. juris;… Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 331 ff., jew. m.w.N.).