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   OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10   

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https://dejure.org/2010,41059
OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10 (https://dejure.org/2010,41059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10 (https://dejure.org/2010,41059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 (https://dejure.org/2010,41059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierungsentscheidung; Entschädigungsanspruch nach unrechtmäßiger Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Die Unterbringung in einem Kinderheim ist nach der Rechtsprechung in der Regel mit erheblichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verbunden und wurde auch nach der bis zum 8. Dezember 2010 geltenden Fassung des § 2 StrRehaG (ohne weiteres) als haftähnlich angesehen, wenn sie aus Gründen der politischen Verfolgung oder aus sachfremden Gründen erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris, Rn. 2 ff., 18, Kinderheimaufenthalt eines 13jährigen Kindes nach (Ausreise-)Demonstration und Verhaftung der Eltern; OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Heimeinweisung eines Kindes, um den Vater zur Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik zu bewegen; vgl. auch BTDrucks 17/3233, S. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11 -, juris, Rn. 32 f.; Mützel, ZOV 2013, S. 98 ).

    Es habe eine Durchmischung von geheimdienstlicher und sozialpolitischer Tätigkeit gegeben, die im Jargon der Staatssicherheit als "politisch-operative Zusammenarbeit" bezeichnet und durch willfährige Mitarbeiter sowohl in der Jugendhilfe als auch im Wohnungswesen realisiert worden sei (vgl. auch Sachse, Der letzte Schliff, Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1945-1989), Schwerin 2010, S. 133, 136, sowie die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, zugrundeliegenden Sachverhalte).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    (1) Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechungspraxis zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung war eine Heimeinweisung insbesondere dann rechtsstaatswidrig, wenn dabei aufnahmebereite Dritte von den DDR-Behörden übergangen wurden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 Ws Reha 2/13 -, juris, Rn. 15 f.; Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 351/09 -, juris, Rn. 34 ff.; Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 2 Ws (Reh) 45/15 -, juris, Rn. 10; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Rn. 20).
  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Auch das Oberlandesgericht Dresden hat in einem den dortigen Betroffenen rehabilitierenden Beschluß (vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -) ein eigenständiges gegen die Kinder gerichtetes Unrechtsverhalten der Behörden verlangt (und dort bejaht), wozu allerdings deren Instrumentalisierung zur politischen Verfolgung eines Elternteils genüge.
  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf die vom Kammergericht in der genannten Entscheidung zum Beleg seiner Auffassung vom Erfordernis einer eigenen unmittelbaren politischen Verfolgung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 16.9.2010 (1 Reha Ws 135/10), in der dieses ein eigenständiges, gegen die Kinder gerichtetes Unrechtsverhalten der Behörden verlangt und bejaht habe.
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    Politisch begründetes Unrecht auch dem untergebrachten Kind gegenüber wäre eine Unterbringung, die erfolgte, obwohl aufnahmebereite Angehörige vorhanden sind (vgl. Senat, ZOV 2011, 166), ferner wenn die Unterbringung dazu diente, Druck auf die politisch verfolgten Eltern auszuüben (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10 -) oder die Einweisung mißbraucht würde, um die Auflösung der familiären Bindungen voranzutreiben, nachdem den politisch mißliebigen Eltern zunächst der Wohnraum und die Wohnungseinrichtung entzogen worden ist (vgl. LG Erfurt , Beschluß vom 17. Dezember 2010 - 1 Reha 56/09 -, danach sollen die Rehabilitierungsansprüche doch daran scheitern, dass die Unterbringung im Heim nicht unter haftähnlichen Bedingungen stattfand).".
  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 16.9.2010 (1 Reha Ws 135/10).
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