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OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Vertretervollmacht, Selbstunterzeichnung, Berufungsverwerfung
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 234 StPO, § 329 Abs 1 StPO, § 329 Abs 2 S 1 StPO
Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine schriftliche Verteidigervollmacht bei Nichterscheinen des Angeklagten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verteidiger aufgepasst: Vollmacht für den Mandanten selbst unterschreiben geht nicht mehr
Papierfundstellen
- StV 2018, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18
Gerichtspost in die Wärmestube
Es kann daher - ungeachtet insoweit bestehender weiterer Bedenken (dazu vgl. die Gesetzesmaterialien zur Neufassung des § 329 StPO BT-Drs. 18/3562 S. 68; OLG Hamburg B. v. 25.07.2017 - 1 Rev 37/17 = BeckRS 2017 110201, freilich - in Abgrenzung zu der Entscheidung BayObLG NStZ 2002, 277 - zu einer mündlichen Ermächtigung) - auch nicht beurteilt werden, ob der Verteidiger zur Ausstellung einer (weiteren) Vollmacht, wie sie im Termin zur Berufungshauptverhandlung von diesem namens des Angeklagten gefertigt worden ist, ermächtigt war. - OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19
Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der …
Nach der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2015 zur Änderung des § 329 StPO soll es dafür nunmehr ausdrücklich nicht (mehr) ausreichen, wenn diese Vertretungsvollmacht aufgrund mündlicher Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigenden Verteidiger selbst unterzeichnet wird (…vgl. BT-Drucks. 18/3562, S. 68; so aber bisher : BayObLG, Beschluss vom 07.11.2001, Az.: 5St RR 285/01; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2015, Az.: (1 Z) 53 Ss- OWi 619/14 (351/14); OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az.: 322 SsRs 247/13; vgl. nunmehr : Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2017, Az.: 1 Rev 37/17; KG Berlin, Beschluss vom 23.11.2017, Az.: (4) 161 Ss 158/17 (213/17);… Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage, § 234 Rn. 4ff, insbesondere Rn. 6). - KG, 23.11.2017 - 161 Ss 158/17
Revision in Strafsachen: Vertretung des abwesenden Angeklagten in der …
Nicht ausreichend ist es insoweit, wenn die Vollmacht aufgrund einer mündlichen Ermächtigung durch den Angeklagten von dem zu bevollmächtigten Verteidiger selbst unterzeichnet wird (so ausdrücklich der dem § 329 Abs. 1 StPO in der seit dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung zugrunde liegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 18/3562, Seite 68, unter Abkehr von der abweichenden früheren Rechtsprechung des BayObLG NStZ 2002, 277 f. zu § 234 StPO; zur aktuellen Rechtslage wie hier bereits OLG Hamburg StraFo 2017, 371 mwN).