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   OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20   

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https://dejure.org/2020,22213
OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20 (https://dejure.org/2020,22213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20 (https://dejure.org/2020,22213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20 (https://dejure.org/2020,22213)
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  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 214/98

    Voraussetzungen des schweren Bandendiebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Verurteilt das Tatgericht wegen einer (hier: der ersten) der alternativ angeklagten, prozessual selbständigen Taten, muss es den Angeklagten wegen der zweiten freisprechen (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635).

    Keine Rolle spielt dabei, ob eine eindeutige Verurteilung oder mehrdeutige Verurteilung im Wege der Wahlfeststellung erfolgen soll (BGH NStZ 1998, 635).

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Doch müsste der Angeklagte sicher gewusst haben, dass ein solches behördliches Verfahren gegen S. notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung sein würde (BGHSt 18, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 164 Rr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 5 Ss 460/95

    Falsche Verdächtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Doch müsste der Angeklagte sicher gewusst haben, dass ein solches behördliches Verfahren gegen S. notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung sein würde (BGHSt 18, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 164 Rr. 13).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2012 - 1 St OLG Ss 240/11

    Anklageschrift: Umgrenzungsfunktion im Falle des Vorwurfs der Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    ... Gleiches gilt für den Strafbefehl (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 22.2.2012 - 1 St OLG Ss 240/11, BeckRS 2012, 5180).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Die zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung sind so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44 (45); BGH NStZ 1995, 245).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 2 Ss 40/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Dies gilt bei dem sich selbst begünstigenden, von der Polizei befragten verdächtigen Zeugen auch in sog. Zwei-Personen-Konstellationen, da er anders als ein Beschuldigter nicht für sich in Anspruch nehmen kann, durch die Bezeichnung des anderen als Täter lediglich selbst die Schlussfolgerung aus einem prozessual zulässigen Bestreiten der eigenen Täterschaft zu ziehen (OLG Düsseldorf NJW 1992, 1119; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 18.3.1998 - 2 Ss 40/98, BeckRS 1998, 12536; Schönke/Schröder/Bosch/ Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 164 Rn. 5 m.w.N.; a.A .
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    OLG Hamm NJW 1965, 62; Dehne-Niemann, NStZ 2015, 677; offengelassen von BGH NJW 2015, 1705) und zudem eine falsche Bezichtigung eines Unschuldigen durch die Aussage eines, wenn auch verdächtigen , aber der Wahrheitspflicht unterliegenden Zeugen (dem prozessual gem. § 55 StPO lediglich ein partielles Auskunftsverweigerungsrecht zusteht) ein höherer Beweiswert einhergehend mit einer größeren Gefahr der Aufnahme oder Fortführung irrtumsbedingter Strafverfolgungsmaßnahmen gegen einen Unschuldigen beizumessen ist als wenn die Falschbezichtigung durch einen Beschuldigten erfolgt wäre.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Die zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung sind so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44 (45); BGH NStZ 1995, 245).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Angeklagte form- und fristgerecht Berufung ein, ging dann (BGH, Beschl. v. 19.4.1985, 2 StR 317/84, BeckRS 9998, 168899) innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision über.
  • OLG Stuttgart, 12.07.1996 - 2 Ss 292/96

    Aufhebung eines Strafurteils und Einstellung des Verfahrens mangels hinreichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
    "Nach § 409 Abs. 1 StPO, der § 200 Abs. 1 StPO entspricht, muss in dem Strafbefehl, ebenso wie in der Anklageschrift und im Eröffnungsbeschluss, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat eindeutig bezeichnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJW 1996, 2879).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91

    Zur falschen Verdächtigung

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