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   VG Augsburg, 05.06.2008 - Au 1 S 08.450   

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https://dejure.org/2008,74986
VG Augsburg, 05.06.2008 - Au 1 S 08.450 (https://dejure.org/2008,74986)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.06.2008 - Au 1 S 08.450 (https://dejure.org/2008,74986)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - Au 1 S 08.450 (https://dejure.org/2008,74986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache; mögliches Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger einer Unionsbürgerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Augsburg, 05.05.2009 - Au 1 K 08.449
    Auszug aus VG Augsburg, 05.06.2008 - Au 1 S 08.450
    Hiergegen ließ der Antragsteller am 14. April 2008 Klage erheben (Verfahren Au 1 K 08.449), über die noch nicht entschieden ist.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das Freizügigkeitsrecht wurde und wird originär durch den EG-Vertrag/EUV/AEUV und seine Durchführungsbestimmungen begründet und nicht durch die Ausstellung der Aufenthaltskarte (EuGH Rs Dias vom 21.7.2011 - C-325/09 - RdNr 48; s auch VG Augsburg vom 5.6.2008 - Au 1 S 08.450 - juris-RdNr 35, 36) .
  • VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227

    Ermessensentscheidung über die beantragte Zulassung im Falle einer Unionsbürgerin

    Demgegenüber hat die nach dem FreizügG/EU auszustellende Aufenthaltskarte, auch wenn sie einen Aufenthaltstitel darstellt, ebenso wie die frühere Aufenthaltserlaubnis-EU und die frühere Aufenthaltserlaubnis-EG lediglich rein deklaratorische Bedeutung und die Funktion eines Nach-weismittels, d.h. das Freizügigkeitsrecht wird originär durch den EG-Vertrag und seine Durchführungsbestimmungen begründet und nicht durch die Ausstellung der Aufenthaltskarte (VG Augsburg vom 5.6.2008 - Au 1 S 08.450).
  • VG Augsburg, 05.05.2009 - Au 1 K 08.449

    Aufenthaltsrecht als (ehemaliger) Familienangehöriger einer Unionsbürgerin;

    Die Kammer hat durch Beschluss vom 5. Juni 2008 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im Hinblick auf die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeordnet (Az. Au 1 S 08.450).
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