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   LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05   

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https://dejure.org/2006,23748
LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05 (https://dejure.org/2006,23748)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 1 S 101/05 (https://dejure.org/2006,23748)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 1 S 101/05 (https://dejure.org/2006,23748)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 27.10.2003 - 12 U 1119/02

    Auslegung bezüglich der Bestimmung der Vertragspartei bei einem

    Auszug aus LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05
    Der Inhalt des Rechtsgeschäfts bzw. die Begleitumstände müssen nur die eindeutige Auslegung zulassen, dass ein bestimmtes Unternehmen berechtigt oder verpflichtet und ersichtlich der Inhaber dieses Unternehmens Vertragspartner sein soll (Schramm a.a.O., m. w. N.; OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003, NJW-RR 2004, 345, 346).
  • OLG Hamm, 12.06.1992 - 29 U 63/91

    Arglistige Täuschung beim Verkauf eines Bildes

    Auszug aus LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05
    Er begab sich schließlich noch am selben Tage in das Geschäft, weil er sich wegen der von der Beklagten geschilderten außergewöhnlichen Umstände einen besonders günstigen Kauf versprach (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.06.1992, NJW-RR 1993, 628, 629).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05
    Davon abzugrenzen sind indessen Fälle, in denen die Person des Vertretenen nicht lediglich unrichtig bezeichnet wird, sondern für den Geschäftspartner gerade eine Rolle spielt (BGH, Urt. v. 18.01.1996, NJW 1996, 1053, 1054 ).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2009 - 22 S 327/08

    Anfechtung eines Internet-System-Vertrages wegen arglistiger Täuschung bei

    Da die Klägervertreterin zugesagt hatte, eine entsprechende Aufstellung zu den Akten zu reichen, dies unstreitig aber nie getan hatte, war sie in diesem Fall ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weshalb davon auszugehen ist, dass es tatsächlich 2006 nur "Referenzverträge" gab und keine anderen, so dass der Abschluss dieses Vertrags de facto entgegen der Aussagen der Klägerin überhaupt nicht mit einem besonderen Vermögensvorteil verbunden war (zur Täuschung durch Vorspiegelung eines "besonders günstigen Angebots" vgl. LG Flensburg, Urteil vom 31.1.2006, Az. 1 S 101/05, OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1992, NJW-RR 1993, 628ff).
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