Rechtsprechung
   LG Kiel, 27.01.2012 - 1 S 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1836
LG Kiel, 27.01.2012 - 1 S 102/11 (https://dejure.org/2012,1836)
LG Kiel, Entscheidung vom 27.01.2012 - 1 S 102/11 (https://dejure.org/2012,1836)
LG Kiel, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 1 S 102/11 (https://dejure.org/2012,1836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 535 BGB, § 536 Abs 1 S 2 BGB, § 536 Abs 1 S 3 BGB
    Mietminderung bei Wohnraummiete: Schimmelbildung nach Errichtung eines Einbauschrankes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Schimmelbildung als Folge des Einbaus eines Wandschranks i.R.e. Mietminderungsstreits

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1
    Feststellung von Schimmelbildung als Folge des Einbaus eines Wandschranks i.R.e. Mietminderungsstreits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderung wegen Schimmels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schimmel durch Einbau eines Kleiderschranks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schimmelbildung aufgrund ungewöhnlichen Einbauschrankes rechtfertigt keine Mietminderung - Heiz- und Lüftungsverhalten muss an den Wohngewohnheiten ausgerichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerbrenner Schimmel: Wann darf der Mieter mindern? (IMR 2012, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Osnabrück, 04.11.1999 - 47 C 216/99

    Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten

    Auszug aus LG Kiel, 27.01.2012 - 1 S 102/11
    Zwar kann der Mieter die Einrichtung seiner Wohnung grundsätzlich frei gestalten und darf auch handelsübliche große Schränke in einem Abstand von wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, an (Außen-)wände stellen (LG Hamburg WuM 2000, 329, Schmidt-Futterer- Eisenschmid , Mietrecht, § 536 Rn. 212).
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