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   LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15   

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https://dejure.org/2015,45733
LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15 (https://dejure.org/2015,45733)
LG Halle, Entscheidung vom 31.08.2015 - 1 S 102/15 (https://dejure.org/2015,45733)
LG Halle, Entscheidung vom 31. August 2015 - 1 S 102/15 (https://dejure.org/2015,45733)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Halle verneint mit kritisch zu betrachtender Begründung im Berufungsrechtsstreit gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse die Erforderlichkeit der Archivierungskosten bei den Sachverständigenkosten (LG Halle Beschluss vom 31.8.2015 - 1 S 102/15 -).

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Halle verneint mit kritisch zu betrachtender Begründung im Berufungsrechtsstreit gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse die Erforderlichkeit der Archivierungskosten bei den Sachverständigenkosten (LG Halle Beschluss vom 31.8.2015 - 1 S 102/15 -).

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15
    Auch die Ansicht der Klägerin, im Rahmen der gebotenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung und einer fehlenden Gebührenordnung, sei es für einen Geschädigten regelmäßig nicht zu erkennen, wann die Honorarsätze "die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen", so dass selbst einzelne überhöht erscheinende Nebenpositionen dann nicht zu beanstanden seien, wenn kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der Leistung des Sachverständigen besteht (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15), verhilft der Berufung nicht zum Erfolg.

    Die von der Klägerin bemühte Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 12.03.2015, 10 U 579/15, betrifft lediglich den Fall, dass einzelne grundsätzlich erstattungsfähige Positionen überhöht sind und der Gesamtbetrag ein Missverhältnis zur Leistung des Sachverständigen nicht erkennen lässt, nicht jedoch den vorliegenden Fall, der Nichterstattungsfähigkeit einzelner Positionen.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15
    Wie die Klägerin zu Recht u. a. unter Verweis auf BGH, VI ZR 67/06, Beschluss vom 21.01.2007, ausführt, überschreitet ein Sachverständiger allein dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalisierung des Honorars vornimmt, nicht die Grenzen der rechtlich zulässigen Preisgestaltung.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Halle, 31.08.2015 - 1 S 102/15
    Wie bereits im gerichtlichen Hinweis vom 24.06.2015 ausgeführt, kann ein Geschädigter lediglich die Kosten ersetzt verlangen, die "vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen" (vgl. BGHZ 160, 377, 383 f.).
  • AG Halle/Saale, 15.09.2017 - 99 C 4054/15
    Die Archivierung eines Gutachtens mit Fotoanlage beim Sachverständigen dient ausschließlich dem Interesse des Sachverständigen, ein Gutachtenexemplar zum Zwecke des Nachweises der Vertragserfüllung für spätere Werklohnforderungen oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu dokumentieren (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, Az. 1 S 102/15, zuvor Amtsgericht Halle (Saale) Az. 99 C 572/14).

    Auch der seltene Fall des Verlustes des Originalgutachtens rechtfertigt die Archivierung eines Gutachtens beim Sachverständigen auf Kosten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung nicht (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, 1 S 102/15, zuvor AG Halle (Saale), 99 C 572/14).

  • AG Halle/Saale, 02.05.2016 - 99 C 994/14
    Die Archivierung eines Gutachtens mit Fotoanlage beim Sachverständigen dient jedoch ausschließlich dem Interesse des Sachverständigen, ein Gutachtenexemplar zum Zwecke des Nachweises der Vertragserfüllung für spätere Werklohnforderungen oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen zu dokumentieren (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, Az. 1 S 102/15, zuvor Amtsgericht Halle (Saale) Az. 99 C 572/14).

    Auch der seltene Fall des Verlustes des Originalgutachtens rechtfertigt die Archivierung eines Gutachtens beim Sachverständigen auf Kosten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherung nicht (vgl. LG Halle, Beschluss vom 31.08.2015, 1 S 102/15, zuvor AG Halle (Saale), 99 C 572/14).

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