Rechtsprechung
LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 1 BGB, § 828 Abs 2 BGB, § 7 StVG
Unerlaubte Handlung: Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach Beschädigung eines PKWs; Veranstaltung eines Kickboardrennens auf einer nicht als Spielstraße ausgewiesenen Straße; Zusammenprall eines Kickboards mit einem ordnungsgemäß geparkten PKW; Mitverantwortlichkeit der Eltern auf Grund der Verletzung ihrer ...
- rabüro.de
Zur Haftung eines neunjährigen Kindes für Schäden an einem Kraftfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Haftungsprivileg - Kinderhaftung
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Recht und Urteile Teil 2 - Kinder im Rechtsalltag
- 123recht.net (Kurzinformation, 12.11.2003)
§ 828 BGB
9-Jähriger haftet bei Beschädigung eines parkenden Autos // Auch neues Schadenersatzrecht nimmt 9-Jährigen nicht aus der Verantwortung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Neunjähriger haftet für Beschädigung eines parkenden Pkw
Verfahrensgang
- AG Saarburg, 02.07.2003 - 5 C 96/03
- LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2004, 172 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Beklagte sei gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger die aus der Beschädigung seines Fahrzeugs entstandenen Schäden zu ersetzen. - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230). - LG Heilbronn, 12.05.2004 - 1 S 9/04
Haftungsprivilegierung des Kindes im Deliktsrecht: Beschädigung eines parkenden …
Vielmehr unterscheiden sich die Gefahren, die von einem parkenden Kraftfahrzeug ausgehen, nicht von denjenigen, die von einem ordnungsgemäß abgestellten Fahrrad, von einem Baum oder von einer Mauer ausgehen (vgl. LG Trier, 1 S 104/03, Urteil vom 28.10.2003).
- LG Duisburg, 04.12.2003 - 12 S 206/03 Dies spricht dafür, dass eine Verantwortlichkeit des Kindes, das das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, nicht gegeben sein soll, wenn die für ein Kraftfahrzeug typischen Gefahren mitgewirkt haben (LG Trier, Urteil vom 28.10.2003, 1 S 104/03, jurisNr: KORE404302003;… Palandt-Thomas, 62. Aufl., § 828, Rn. 3;… Staudinger/Oechsler (2003), § 828, Rn. 4a, 5 (Gefahren des motorisierten Verkehrs)).
- AG Rockenhausen, 04.05.2004 - 2 C 162/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einem …
Zur näheren Begründung verweist das Gericht vollinhaltlich auf das Urteil des LG Trier vom 28.10.2003 - 1 S 104/03. - LG Bielefeld, 10.03.2004 - 21 S 316/03 Von einem ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeug geht keine größere Gefahr aus als z.B. von einem Fahrrad, einem Baum oder einer Mauer (so auch LG Trier, Urteil vom 28.10.2003 - 1 S 104/03; Lemcke ZfS 2002, 318, 324; Baumann VW 2002, 1254, 1256; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 220; Müller ZfS 2003, 433; Filthaut NZV 2003, 161, 162).