Rechtsprechung
   LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03   

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https://dejure.org/2003,5635
LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03 (https://dejure.org/2003,5635)
LG Trier, Entscheidung vom 28.10.2003 - 1 S 104/03 (https://dejure.org/2003,5635)
LG Trier, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 1 S 104/03 (https://dejure.org/2003,5635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach Beschädigung eines PKWs; Veranstaltung eines Kickboardrennens auf einer nicht als Spielstraße ausgewiesenen Straße; Zusammenprall eines Kickboards mit einem ordnungsgemäß geparkten PKW; Mitverantwortlichkeit der Eltern auf Grund der Verletzung ihrer ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines neunjährigen Kindes für Schäden an einem Kraftfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsprivileg - Kinderhaftung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Urteile Teil 2 - Kinder im Rechtsalltag

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.11.2003)

    § 828 BGB
    9-Jähriger haftet bei Beschädigung eines parkenden Autos // Auch neues Schadenersatzrecht nimmt 9-Jährigen nicht aus der Verantwortung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Neunjähriger haftet für Beschädigung eines parkenden Pkw

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Saarburg, 02.07.2003 - 5 C 96/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Sinn und Zweck des § 828

    Auszug aus LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03
    5 C 96/03 AG Saarburg.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Saarburg vom 02. Juli 2003 - 5 C 96/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Trier, 28.10.2003 - 1 S 104/03
    Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zur "Marktforschung" verpflichtet und darf insbesondere einen Ersatz-Pkw zum sogenannten "Unfalltarif" anmieten (BGH NJW 96, 1958).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2004, 172 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Beklagte sei gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger die aus der Beschädigung seines Fahrzeugs entstandenen Schäden zu ersetzen.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • LG Heilbronn, 12.05.2004 - 1 S 9/04

    Haftungsprivilegierung des Kindes im Deliktsrecht: Beschädigung eines parkenden

    Vielmehr unterscheiden sich die Gefahren, die von einem parkenden Kraftfahrzeug ausgehen, nicht von denjenigen, die von einem ordnungsgemäß abgestellten Fahrrad, von einem Baum oder von einer Mauer ausgehen (vgl. LG Trier, 1 S 104/03, Urteil vom 28.10.2003).
  • LG Duisburg, 04.12.2003 - 12 S 206/03
    Dies spricht dafür, dass eine Verantwortlichkeit des Kindes, das das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, nicht gegeben sein soll, wenn die für ein Kraftfahrzeug typischen Gefahren mitgewirkt haben (LG Trier, Urteil vom 28.10.2003, 1 S 104/03, jurisNr: KORE404302003; Palandt-Thomas, 62. Aufl., § 828, Rn. 3; Staudinger/Oechsler (2003), § 828, Rn. 4a, 5 (Gefahren des motorisierten Verkehrs)).
  • AG Rockenhausen, 04.05.2004 - 2 C 162/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einem

    Zur näheren Begründung verweist das Gericht vollinhaltlich auf das Urteil des LG Trier vom 28.10.2003 - 1 S 104/03.
  • LG Bielefeld, 10.03.2004 - 21 S 316/03
    Von einem ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeug geht keine größere Gefahr aus als z.B. von einem Fahrrad, einem Baum oder einer Mauer (so auch LG Trier, Urteil vom 28.10.2003 - 1 S 104/03; Lemcke ZfS 2002, 318, 324; Baumann VW 2002, 1254, 1256; Heß/Buller ZfS 2003, 218, 220; Müller ZfS 2003, 433; Filthaut NZV 2003, 161, 162).
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