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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93   

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https://dejure.org/1993,4773
VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.03.1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. März 1993 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1993,4773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot wegen zu erwartender Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen trotz friedlicher Absichten der Veranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 87
  • VBlBW 1993, 343
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 1 S 3241/85

    Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Nichtstörers bei Gegendemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO, Nr. 202 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.8.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237 und Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit dürfen für ein vorbeugendes Verbot der geplanten Veranstaltung keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, NJW 1985, 2395 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89

    Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO, Nr. 202 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.8.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237 und Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89 -, DÖV 1990, 572).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1980 - VI 1949/79

    Klagefrist für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage muß in diesem Falle innerhalb der analog heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO erhoben werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, NJW 1981, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Wenn - wie hier - konkret mit der Teilnahme einer nicht unerheblichen Anzahl von Personen zu rechnen ist, die wie bei Vorgängerversammlungen nicht gewillt sind, sich an geltende Vorschriften - hier vor allem § 2 Abs. 2 CoronaVO - zu halten, und damit die Gefahr einer Verletzung der öffentlichen Sicherheit i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG begründen, kann vom Veranstalter der Versammlung erwartet werden, dass er auch im Vorfeld der Versammlung öffentlich deutliche Signale setzt, die auf die Durchführung der Versammlung ohne Verletzung der Rechtsordnung ausgerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 - juris Rn. 24 ff.; Beschl. v. 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09 - juris Rn. 13 ff.; Senat, Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 - NVwZ-RR 1994, 87, 88; jeweils zur Gefahr eines gewalttätigen Verlaufs).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Diese Rechtsfigur setzt voraus, dass polizeiliche Maßnahmen gegen die für die befürchtete Störung Verantwortlichen einen Schaden herbeiführen würden, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stünde (vgl. Senat, Urt. v. 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237; HessVGH, Beschl. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 -, NVwZ-RR 1994, 86; BayVGH, Urt. v. 13.01.2004 - 24 BV 03.1301 -, juris; OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 20.11.2008 - 1 B 5.06 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 05.02.2009 - 6 B 4.09 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 17), etwa weil gewalttätige Aktionen von Gegendemonstranten zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Versammlungsteilnehmern und unbeteiligten Dritten oder für Sachen von erheblichem Wert besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, NVwZ-RR 1994, 87; BVerwG, Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12.97 -, Buchholz 402.44 VersG Nr. 12; vgl. auch BVerfG , Beschl. v. 15.08.1991 - 1 BvQ 8/91 -, NVwZ 1992, 54, v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051, v. 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, 3053 und v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, BVerfGK 17, 303).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Dieses Vorbringen reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr aus, denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung muss nicht feststehen, dass sich eine völlig identische Entscheidungssituation wiederholen muss; vielmehr genügt es, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, S. 343; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).

    Erforderlich ist, dass ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993, aaO, S. 344).

    Dies bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung, da nach der - vom erkennenden Gericht geteilten - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 29.03.1993, aaO) eine Versammlung trotz friedlicher Absichten der Veranstalter (sogar) verboten werden kann, wenn nach den zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei der Durchführung der Versammlung erhebliche, den Demonstrationsverlauf bestimmende Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Dies ist der Fall, wenn der Veranstalter in Kenntnis, dass von einem durch seine Versammlung mobilisierten Teilnehmerkreis Straftaten zu befürchten sind, keine Vorkehrungen trifft, dies zu verhindern (vgl. Senat, Beschl. v. 19.03.1993 - 1 S 118/93 -, juris Rn. 13; v. 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

    Es genügt, daß in absehbarer Zeit mit im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29.3.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, 343, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1993 - 1 S 1888/92

    Redezeitbeschränkung zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Kreistagssitzung

    Der Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr begründet ein berechtigtes Interesse nur dann, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, daß unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (BVerwG, Beschlüsse v. 17.10.1989, NVwZ 1990, 360 und v. 5.9.1989, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 202; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.3.1993 - 1 S 118/93 -).
  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

    Es genügt, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu rechnen ist, für welche die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des betreffenden Organhandelns von richtungsweisender Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.1993 - 1 S 118/93 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot

    Damit enthält die Gefahrenprognose zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (BVerfG; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 1993, NVwZ-RR 1994, 87 [VGH Baden-Württemberg 29.03.1993 - 1 S 118/93] ; OVG Weimar, Beschluss vom 12. November 1993, ThürVBl. 1994, 115; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 24).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00

    Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung

    Damit enthält die Gefahrenprognose zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil, dessen Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (BVerfG; Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. März 1993, NVwZ-RR 1994, 87 ; OVG Weimar, Beschluss vom 12. November 1993, ThürVBl. 1994, 115; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 15, Rd. 24) .
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 01.02.1994 - 1 S 118.93   

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OVG Berlin, 01.02.1994 - 1 S 118.93 (https://dejure.org/1994,4459)
OVG Berlin, Entscheidung vom 01.02.1994 - 1 S 118.93 (https://dejure.org/1994,4459)
OVG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 1 S 118.93 (https://dejure.org/1994,4459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung; Anfechtungsklage; Umbenennung; Straße; Straßenname; Anhörung; Aufschiebende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BerlStrG § 5; VwGO § 42 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 922 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96

    Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine

    Für diese Beurteilung hat der Verfassungsgerichtshof nicht abschließend zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dem einfachen Gesetzesrecht, hier also § 5 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes, ein subjektives Abwehrrecht einzelner Anwohner einer Straße namentlich gegen Straßenumbenennungen zu entnehmen ist (vgl. insoweit - grundsätzlich bejahend für das jeweilige Landesrecht - VGH Mannheim, NJW 1981, 1749 und NVwZ 1992, 196; BayVGH, BayVBl. 1988, 496; verneinend demgegenüber OVG Berlin in dem angegriffenen Beschluß sowie zuvor in LKV 1994, 298; OVG Münster NJW 1987, 2695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1995 - 23 A 3493/94

    Mieter kann nicht gegen Straßenumbenennung klagen

    1994 - 1 F 118/93 [richtig: 1 S 118.93 - d. Red.] LKV 1994, 298.
  • VG Berlin, 05.10.2020 - 4 K 355.17
    Bei evident unzulässigen Rechtsbehelfen ist dies aber nach gefestigter Rechtsprechung nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. September 1983 - 6 S 2246/83 - NVwZ 1984, 254; und Beschluss vom 20. August 1987 - 8 S 1001/87 - juris, OVG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 S 118/93 - juris; a. A. BeckOK VwGO/Gersdorf, 54. Ed. 1.10.2019, VwGO § 80 Rn. 20).
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   LG Rostock, 02.03.1994 - 1 S 118/93   

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LG Rostock, Entscheidung vom 02. März 1994 - 1 S 118/93 (https://dejure.org/1994,33424)
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